ANDREAS MÖLZER
Abgeordneter zum Europaparlament

Kurzinfo: Golf-Kooperationsrat, US-Datenschutz

Beziehungen der EU zum Golf-Kooperationsrat

Die in den sechs Staaten des Golf-Kooperationsrates – welche die wichtigsten Handelspartner der EU in der arabischen Welt darstellen – seit einigen Jahren laufenden Reformen empfindet die Bevölkerung anscheinend nicht als ausreichend. Inwieweit die milliardenschweren geplanten Maßnahmen zur Stützung der Wirtschaft und der sozialen Verhältnisse in den beiden ärmsten der sechs Mitgliedsstaaten die anhaltenden Demonstrationen beenden können, bleibt abzuwarten.

Zwar hat der Golf-Kooperationsrat Gaddafi seine Legitimität abgesprochen und ist für eine Flugverbotszone eingetreten, im Mitgliedsstaat Saudi-Arabien wurde jedoch auf Demonstranten geschossen und in Bahrain wird ebenso wenig zimperlich mit den Demonstrierenden umgegangen. Selbst die Entsendung von Sondereinheiten des Golf-Kooperationsrates zum Schutz wichtiger Infrastrukturanlagen in Bahrain ist nicht unumstritten, fordert doch jetzt die schiitische Opposition die internationale Gemeinschaft auf, das Volk vor einer Militärintervention zu schützen. Wie es scheint, wurde mit der Flugverbotszone die Büchse der Pandora geöffnet. Im Nahen Osten darf sich die EU nicht in interne Staatsangelegenheiten ziehen lassen und genau das droht, denn die Balance in Bahrain könnte nur allzu rasch kippen. Was Abkommen nach einem Umsturz Wert sind, haben wir bei den Rückübernahmeabkommen gesehen. Es sollte demnach abgewartet werden, wie sich die Lage weiter entwickelt, anstatt gerade jetzt voranzupreschen.


Zwangsvorladungen der USA und Datenschutzbestimmungen der EU

Das alte Sprichwort „Man liebt den Verrat, aber nicht den Verräter“ bewahrheitet sich immer wieder. Wer Missstände aufdeckt, wird von der Öffentlichkeit und den Medien als Aufdecker gefeiert, von den betroffenen Institutionen hingegen als Verräter behandelt. So sitzt etwa, wie wir wissen, der US-Gefreite Bradley Manning wegen seiner Informationen an WikiLeaks in Haft. Wie dabei aber im Land der unbegrenzten Möglichkeiten und der Freiheit mit diesen brisanten Informationen umgegangen wird und dass Twitter zur Herausgabe personenbezogener Daten verurteilt wurde, ist mehr als ominös. Ob sich die kolportierten Forderungen nach Nutzerdaten von weiteren Internetfirmen wie Google, Facebook und Amazon bewahrheiten, bleibt ja abzuwarten.

Das Vorgehen der US-Behörden und die Tatsache, dass die Herausgabe von Namen, E-Mail-Adressen und Bankverbindungen vom Gericht nicht als Eingriff in die Privatsphäre angesehen werden, ist jedenfalls symptomatisch für die Datenschutzbestimmungen in Übersee – Datenschutzbestimmungen, die ganz offensichtlich noch in den Kinderschuhen stecken!