ANDREAS MÖLZER
Abgeordneter zum Europaparlament

Spezialinformation: Ringen um europäische Asylpolitik

EU-Asyl von vorneherein zum Scheitern verurteilt


Wie sie ihre Zuwanderungspolitik gestalten, obliegt bis dato allein den Mitgliedsstaaten. Hinter verschlossenen Türen laufen seit Jahren Bestrebungen, eine europäische Asylpolitik durchzupeitschen. Während die Europäische Kommission nun einen neuen Anlauf für einheitliche Asylverfahren nimmt, möchten die EU-Staaten selbst kaum Änderungen der bisherigen Vorschriften. Ob es überhaupt gelingt, eine einheitliche Vorgehensweise zu finden ist höchst fraglich.

Statistiken zufolge liegt die Chance Asyl zu erhalten im einen EU-Staat bei 75 Prozent, im anderen gilt sie mit einem Prozent als unwahrscheinlich. Jene Kräfte in der EU, die Zentralisierung und Abbau der nationalstaatlichen Souveränität zum Ziel haben, wollen die nationalen Unterschiede – die nicht nur oft historisch bedingt sind, sondern zu einem großen Teil auch von der Anzahl der bisherigen (Schein-)Asylanten und deren Gebaren im Gastgeberland abhängt – natürlich um jeden Preis durch europäische Gleichmacherei ersetzen.


Von Asylanten, Flüchtlingen und Migranten

Obgleich Italien als Mittelmeeranrainerstaat mit Schengen-Außengrenze seit Beginn der arabischen Revolutionen von relativ vielen Flüchtlingen angesteuert wird, ist die Asylwerberquote dort ebenso wenig gestiegen wie in Griechenland. Schließlich handelt es sich beim Gros der Ankommenden auch nicht um „Flüchtlinge“ im Sinne der Genfer Konventionen (also Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe), sondern um Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen kommen.


EU versucht erneut Asylpolitik an sich zu reißen
 

Bis 2012 will Brüssel das ehrgeizige Asyl-Vorhaben umsetzen. Künftig sollen Flüchtlinge in allen EU-Staaten die gleichen Rechte haben und keine Doppelanträge mehr stellen können. Obgleich eigentlich schon das Dublin-Abkommen dem Asyl-Tourismus einen Riegel vorschieben sollte, musste die Kommission eingestehen, dass es nach wie vor Versuche gibt, in mehreren Ländern Asyl zu beantragen und in den nationalen Regeln „Schlupflöcher“ zu finden.
Das Dublin-Abkommen, welches „Asylshopping“ verhindern sollte, war jedenfalls kein Erfolg. Jetzt werden halt Länder mit leicht erreichbaren Außengrenzen überrannt, der Großteil der Asylwerber landet trotzdem in den Ländern mit großzügigen Sozialsystemen. Theoretisch soll potenziellem Missbrauch besser begegnet werden und auch der Umgang mit Folgeanträgen (mit denen in der Praxis ja die Verfahren auf Jahre hinausgezögert werden können) besser geregelt werden.

Bei Abtauchen in die Illegalität soll das Verfahren künftig so lange ruhen, bis der Flüchtling wieder aufgegriffen wird. Gerade dieser Punkt wird von den Mitgliedsstaaten als potentielles Verfahrenshindernis kritisiert. Deutschland fürchtet um sein „Flughafen-Verfahren“, bei dem über Asylanträge im Schnellverfahren entschieden wird, ohne dass die Neuankömmlinge den Flughafen überhaupt verlassen. Für die Verfahrensabwicklung hat die Kommission eine einheitliche Abwicklung vorgeschlagen, sie sollen spätestens nach sechs Monaten in erster Instanz abgeschlossen sein. Zudem soll auch die Qualität erstinstanzlicher Entscheidungen steigen.


Flüchtende verhindern oft kurze Verfahren

Rasche Asylverfahrens sollten eigentlich im Interesse der Flüchtenden liegen. In der Realität beklagen die Behörden hinter vorgehaltener Hand, dass viele nicht zur Zusammenarbeit bereit sind, Papiere wegwerfen und absichtlich Falschangaben machen. Hilfsorganisationen tragen das ihre dazu bei, dass Anträge von Wirtschaftsflüchtlingen, die oft keinerlei Asylanspruch haben, sich über alle Instanzenzüge ziehen.

Wenn dann nach jahrelangem Ignorieren hunderter negativer Bescheide eine Abschiebung bevorsteht, sind die Flüchtlinge angeblich zu gut integriert, um abgeschoben werden zu können – Arigona lässt grüßen. Selbst mehrfach rechtskräftig verurteilte Asylwerber mit Aufenthaltsverbot nutzen das Asylsystem, um eine Abschiebung zu verhindern.


Asylwerber als Sozialhilfeempfänger?
 

Im Gegenzug sollen – nach dem Willen der Kommission – jedem Asylbewerber in jedem Staat dieselben Rechten etwa hinsichtlich Unterkunft, Infos oder Nahrung zustehen. Zudem sollen die Neuankömmlinge künftig leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten und bereits nach sechs Monaten einer Beschäftigung nachgehen dürfen. Auch in diesem Punkt regt sich Widerstand. Schließlich will die Kommission Asylwerber mit Sozialhilfeempfängern gleichsetzen. Was das für Mitgliedsstaaten mit stark ausgeprägtem Sozialsystem an finanziellen Zusatzbelastungen bedeutet, kann sich jeder selbst ausrechnen. Nicht zu vergessen, dass Massenlegalisierungen in Ländern wie Spanien in der Vergangenheit einen wahren Flüchtlingssturm ausgelöst haben. Dass eine Gleichstellung von Asylwerbern mit Inländern am Arbeitsmarkt und im Sozialbereich die Wirtschaftsmigration ins Unermessliche ankurbeln würde, ist absehbar.

Als wahnwitzig bezeichnen manche Kritiker – in Anbetracht der Familiengrößen in Entwicklungsländern – die Brüsseler Pläne, das Recht auf Nachzug ins Aufnahmeland künftig nicht mehr auf die Kernfamilie zu beschränken. Zum Vergleich dazu: In der Schweiz wird vermehrt nach einer strikteren Auslegung der Familienzusammenführung gerufen. Schließlich beträgt der Familiennachzug dort bei Leuten aus Drittstaaten über 50 Prozent, bei den Türken gar 62 Prozent.


Droht Bleiberecht für Wirtschaftsflüchtlinge?

Nachdem sich die EU bis dato nicht zu einem klaren Vorgehen gegen Wirtschaftsflüchtlinge durchgerungen haben und nur ein minimaler Teil der aufgegriffenen Illegalen auch tatsächlich abgeschoben wird, könnte durchaus über die Hintertür einer europäischen Asylvorschrift versucht werden, ein Bleiberecht für Wirtschaftsflüchtlinge durchzusetzen – eine jahrelange Forderung diverser Hilfsorganisationen. Auch den Wirtschaftsunternehmen sind Massenzuwanderungen ganz recht – solange sie das Lohnniveau drücken und im Idealfall Billigfachkräfte bringen. Mit einem entsprechenden Lobbying auf EU-Ebene darf also gerechnet werden.


Frontex wird weiter ausgebaut
 

Um den Flüchtlingsströmen Herr zu werden setzt die EU immer stärker auf Frontex, dass mit angemessenen Mitteln und erweiterten Kompetenzen ausgestattet werden soll. Die sicherheitspolitische Kooperation an den Außengrenzen soll unter der Leitung von Frontex besser finanziert und damit effektiver werden. Laut der im Rat zur Verhandlung anstehende neue Frontex-Verordnung soll die Grenzschutzagentur künftig Grenzschutzverbindungsbeamte in Drittländer entsendet werden und Frontex sich an der Durchführung von Trainings oder anderen EU-Projekten beteiligen kann.
 

Frontex wächst

Bisher koordiniert Frontex hauptsächlich die Maßnahmen der Grenzüberwachung, führt Grenzkontrollen und Interviews mit Flüchtlingen durch, um kriminellen Schlepperbanden auf die Spur zu kommen. Zurzeit ist Frontex im Seegebiet zwischen Libyen, Italien und Tunesien eingesetzt. Seit 2007 wird die italienische Küstenwache aus der Luft unterstützt (Aktion „Hermes“). Im Haupt-quartier werden zwecks Risikoanalysen Migrationsinformationen gesammelt. Die schnelle Eingreiftruppe „Rabit“ kann innerhalb weniger Tagen in besonders schwierige Situationen eingreifen.

 

Unding Solidarische Lastenverteilung

Immer wieder wird zu einer „solidarischen Lastenverteilung“ aufgefordert, da derzeit zehn Länder 90 Prozent der Asylwerber aufnehmen würden. Nach EU-Logik gibt es also 17 Länder, die mehr „tun könnten“. Laut EU-Statistik wurden 257.800 Asylanträge im Jahr 2010 gestellt, die meisten davon in Frankreich (51.600), Deutschland (48.500) und Schweden (31.900). Diese „solidarische Lastenverteilung“ ist jedoch von vornherein zum Scheitern verurteilt. Denn während die Außengrenzen wahren Flüchtlingsstürmen standhalten sollten landet der Großteil der Asylwerber dennoch auf Schleichwegen in den Ländern mit großzügigen Sozialsystemen.

In der Kommission regt sich mittlerweile die Einsicht, dass effektive Außengrenzen Grundvoraussetzungen für ein Migrationsmanagement wären. Nur löst das nicht das Problem von Mitgliedsstaaten, die sich Asylverfahren durch Massenlegitimationen und Ausstellung von Touristenvisa sparen wollen… Dass Sanktionen in der EU eine leere Drohung sind, haben die 27 Maastricht-Übertretungs-Verfahren, bei denen kein einziges Mal Strafen fällig wurde, zur Genüge gezeigt. De facto wird es wohl darauf hinauslaufen, dass Länder, die sich wenig um ihre Asylwerber kümmern, quasi mit EU-Subventionen belohnt werden. Und siehe da – nach dem kürzlich erfolgtem Treffen der EU-Innenminister war ganz offen die Rede von einem eigenen EU-Finanzierungsfonds, der errichtet werden sollte. 


Italienische Touristenvisa-Aktion legitim

Dass Dänemark Grenzkontrollen wiedereinführen wollte war für die EU-Kommission ein Verstoß gegen geltendes europäisches Recht, die italienische Touristenvisa-Aktion hingegen nicht.
Eine Anfrage an die Kommission brachte folgende Antwort: „In Artikel 6 Absatz 4 der Rückführungsrichtlinie ist klar festgelegt, dass die Mitgliedstaaten jederzeit beschließen können, illegal in ihrem Hoheitsgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen wegen Vorliegen eines Härtefalls oder aus humanitären oder sonstigen Gründen einen eigenen Aufenthaltstitel oder eine sonstige Aufenthaltsberechtigung zu erteilen. Wenn also Italien Drittstaatsangehörigen mit unrechtmäßigem Aufenthalt einen eigenen vorübergehenden Aufenthaltstitel erteilt, ist dies nicht als Verstoß gegen EU-Recht anzusehen.“


EU-Asylrecht darf nicht Massenzuwanderung fördern

Statt neue (vielfach unrealistische) Anforderungen zu stellen, ist es angebracht, zunächst dafür zu sorgen, dass vorhandene Standards überhaupt eingehalten werden können. Bedenkt man, dass laut Höchstgerichtsentscheiden derzeit ob der maroden griechischen Asylsysteme keine Flüchtlinge dorthin zurück geschickt werden können (2010 fanden 90 Prozent aller illegalen Grenzübertritte zu Lande in die EU an der griechischen Außengrenze statt) und bedenkt man den klaren Rechtsbruch Italiens durch die Ausstellung von Touristen-Visa an Flüchtlinge, darf stark bezweifelt werden, dass neue Regelungen etwas bringen, wenn schon die bisherigen quasi gescheitert sind.

Ziel einer EU-Asylpolitik müsste es sein, die Flüchtlinge vor Ort zu versorgen, damit sie gar nicht erst die gefährliche Fahrt antreten. Diesbezügliche Pläne für Lager in den Herkunftsländern wurden jedoch in der Vergangenheit von Hilfsorganisationen bombardiert und als unmenschliche Auffanglager abqualifiziert. Ob es „menschlicher“ ist, wenn Wirtschaftsflüchtlinge ihr Leben in völlig überladenen Booten riskieren, bleibt dahingestellt.

Ein einheitliches Asylrecht wäre im Endeffekt nur dann wünschenswert, wenn es sich am strengsten nationalen Asylrecht, etwa dem dänischen, orientiert. Bisher stand im Zentrum der EU-Asylpolitik jedoch nicht die Bekämpfung der illegalen Massenzuwanderung, sondern die Erfüllung gutmenschlicher Dogmen. Solange EU-weite Regelungen nicht darauf abzielen, die Unsitte des Einbringens von aussichtslosen Verfahren für Wirtschaftsflüchtlinge, also für Personen, bei denen von vornherein klar ist, dass sie keine politisch Verfolgten im Sinne der Genfer Konvention sind, zu stoppen, wird sich wohl wenig ändern. Und die besten und kürzesten Verfahren sind sinnlos, wenn Asylanten nach Ablehnung ihres Antrags bleiben dürfen. Keineswegs also darf das Asylwesen zu einem Deckmantel für die Massenzuwanderung aus der Dritten Welt werden.