ANDREAS MÖLZER
Abgeordneter zum Europaparlament

Spezialinformation: Antipiraterie-Abkommen – Ende des rechtsfreien Internet oder gar trojanisches Pferd?

Massenproteste stoppen ACTA

Seit Jahrzehnten versucht die Copyrightindustrie den ihr durch die kostenlose Informationsflut im Internet entgehenden Gewinn, aufzufangen. Das geplante Anti(produkt)piraterie-Abkommen ACTA ist der jüngste in einer Reihe diesbezüglicher Versuche. 

Das seit 2008 weltweit verhandelte Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie schien schon fast durch und dann das: Die Proteste im Internet werden immer lauter, trotz ursprünglicher Zusagen werden die Ratifizierungen in den nationalen Parlamenten EU-Staaten wegen Massenprotesten gestoppt, zahlreiche Abgeordnete des EU-Parlaments kritisieren ACTA, eine von 2,5 Millionen Menschen unterzeichnete Petition wird im EU-Parlament angenommen und schließlich muss die Kommission im Plenum Rede und Antwort stehen. 


Europarechtliche Schwierigkeiten

Es handelt sich bei ACTA um ein multinationales Abkommen auf völkerrechtlicher Ebene, das in der Union als „gemischtes Abkommen“ zwischen der EU, ihren Mitgliedsstaaten und Drittländern abzuschließen ist. Daraus ergeben sich komplexe Ratifizierungs-verfahren: Das Abkommen muss in jedem einzelnen Mitgliedsstaat von den offiziellen Vertretern unterzeichnet und von den Parlamenten, angenommen werden. 

Und gerade letztere sind momentan nicht geneigt, dem Antipiraterie-Abkommen ihre Zustimmung zu geben. Vor allem die Ratifizierung laufen sollte, ohne dass den Abgeordneten die geheimen Zusatzprotokolle bekannt sind. Nunmehr sind die Staaten nun nicht mehr sicher, was sie eigentlich wirklich unterzeichnen sollen.


Verschlusssache Antipiraterie-Abkommen

Das Abkommen wird vielfach als hinter verschlossenen Türen von Politik und Industrie abgekartete Sache empfunden, bei der pauschale Kriminalisierung und Verfolgung drohen – und das zu Recht. Einer der Vorwürfe, welche die Kommission in der Debatte im Europäischen Parlament vorgehalten bekam, ist also die fehlende Transparenz der seit 2008 laufenden Verhandlungen. Fraglich ist auch, warum ACTA nicht bei der Welthandelsorganisation WTO eingebracht wurde, schließlich existiert ja im Rahmen der WTO das TRIPS-Abkommen (Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights). Nimmt man dazu noch zwei zwischendurch verschollene EU-Rechtsgutachten bzw. Evaluationen  – in denen von der Unterzeichnung ob der Inkompatibilität mit EU-Recht abgeraten wird – verschärft sich das ungute Bild. Noch dazu da die Veröffentlichung der Gutachten mit der Begründung abgelehnt wurde, dass diese die Ratifizierung des Antipiraterie-Abkommens gefährden könnte…


Verlagerung von Zivilrecht zu Strafrecht  

Rechteinhaber haben bereits die Möglichkeit, gerichtliche Verfügungen gegen Internet-Provider zu erwirken, wenn Urheberrechtsverletzungen stattfinden. Jedoch wurde die geforderte Totalüberwachung des gesamten Datenverkehrs aller Nutzer vom EuGH bereits als unzulässig erklärt. Und diesen Urteilsspruch versucht man über ACTA wohl nun zu umgehen. Denn im Prinzip würde mit dem Abkommen die Notwendigkeit eines (nationalen) Gerichtsbeschlusses für die gewünschten Websperren wegfallen. Gefährlich ist auch die das Abkommen durchziehende Tendenz, Zivilrecht in Strafrecht umzuwandeln. 

Im Falle einer Urheberrechtsverletzung soll im Schnellverfahren und unter Beweislastumkehr vorgegangen werden. Einstweilige Verfügungen, Schadensersatz-zahlungen etc. werden dann zum Kinderspiel – so jedenfalls das Kalkül. Die Aufhebung des Rechts auf angemessene Verfahren, indem nämlich mutmaßliche Rechtsverletzungen von Akteuren außerhalb der Justizsysteme verfolgt werden, ist höchst problematisch. Auch die Ausweitung des Schadensersatzes auf entgangenen Gewinn ist ebenso bedenklich, wie die Vereinbarung, dass Geräte und Software, die dazu geeignet sind, Urheberrechtsverletzungen zu begehen, beschlagnahmt werden dürfen. Diese Möglichkeit besteht theoretisch heute schon, z.B. in Deutschland. Mit ACTA könnten jedoch großzügig Gegenstände beschlagnahmt werden, wobei später wenig Möglichkeit besteht, sich dagegen zu wehren.


Massive Protestwelle gegen ACTA

Handel ist eine EU-Kompetenz, Strafrecht hingegen fällt in die Kompetenz der Mitgliedsstaaten. Verhandelt haben also nicht nur die Europäische Kommission, sondern auch die Regierungen der Mitgliedsstaaten. Und deren Unterhändler haben den ACTA Vertrag in Tokio bereits unterzeichnet. 

Nach den massiven Protesten trat der rumänische Präsident zurück, der verantwortliche Minister in Bulgarien bot seinen Rücktritt an, in zahlreichen anderen Ländern wurde der Ratifizierungsprozess gestoppt. Aus Tallinn war zu vernehmen, dass Estland keine Notwendigkeit sieht, ACTA zu unterzeichnen. Schließlich seien die Mehrzahl der Prinzipien des Abkommens in Estland längst Gesetz.

 

Wenn ACTA angeblich eh nichts ändert, wozu dann das Abkommen?

„Alles was vor ACTA legal war, bleibt legal“, wird beteuert. ACTA werde die Rechtsgrundlage in Europa nicht ändern, verteidigt sich die Kommission. Bestehende Gesetze zur Durchsetzung geistigen Eigentums blieben unberührt. Die Proteste sollen nur auf Missverständnissen und „möglicherweise selbst auf gewollten Falschinformationen“ über den Inhalt des Abkommens basieren. 

Aber ist es tatsächlich so? Es sind bereits ausreichend europäische Richtlinien zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums wirksam. Ebenso gibt es bereits eine Vielzahl von Gesetzen, mit der „Internetpiraterie“ gerichtlich verfolgt werden kann. Welchen Mehrwert soll ACTA nun also darstellen? – Diese Frage stellen sich mittlerweile auch einige der Befürworter des Abkommens. Zumal, gerade jene Länder in der das Gros der Produktpiraterie stattfindet, also Indien, China, Brasilien etc., in denen Urheberrechtsschutz quasi nicht existiert, am Abkommen nicht einmal teilnehmen. 

Tatsächlich ist in der letzten ACTA-Version keine Rede davon, ein „three strikes system“ einzuführen, auf dessen Grundlage Internetnutzern, die illegal Material runterladen oder Dokumente teilen, das von der Industrie gefürchtete Sharing, der Zugang zum Internet entzogen werden kann. Allein, ein solches System besteht bereits in Frankreich. Aber auch in Österreich und zahlreichen anderen Ländern, die geltendes EU-Recht umgesetzt haben, besteht die Möglichkeit, den Zugang zu Internetseiten aus dem Ausland, in denen Urheberrechtsverletzungen begannen werden, zu sperren (sog. Website-Sperre). Alle anderen EU-Mitglieder, die diesbezüglich noch säumig sind, droht eine Klage der Kommission. 

Der ACTA Text gibt keine direkte Anweisungen, Privatpersonen an den Grenzen festzuhalten und zu überprüfen, ob sich auf ihren iPods und Laptops illegal Heruntergeladenes Material befindet – was zu Beginn der Verhandlungen allerdings vorgesehen war. ACTA soll sich allein mit Fälschungen im „gewerblichen Maßstab“ beschäftigen und bei der Rechtsverfolgung „Verhältnismäßigkeit“ anwenden. Die Sprache des Textes ist indes so vage, dass sie jede Menge Interpretationsspielraum offen lässt und dadurch könnten sich einige der Befürchtungen bewahrheiten. Vor allem wenn die USA dann in einigen Jahren auf die Staaten Druck ausübt, das Abkommen streng auszulegen. Und wozu die USA zur Durchsetzung ihrer Interessen fähig ist, merkt man ja beim Flugpassagierdaten-Abkommen, bei der die EU-Bürger quasi schutz- und rechtelos der US-amerikanischen Datensammelwut ausgesetzt sind. Gerade deshalb gilt es, auf der Hut zu sein. Nicht zuletzt soll eigens einzurichtendes internationales Gremium (dessen Berater wohl die Industrie ist) die Überwachung des Abkommens überwachen und eingreifen, falls ein Staat das Abkommen nicht „richtig“ auslegt.


Dem Internetbenutzern auf die Finger schauen

Dem Vernehmen nach wurden in Dänemark vor kurzem – versehentlich – tausende Webseiten, darunter auch Google und Facebook, gesperrt. Wenn man meint, europäische Schutzgesetze an amerikanische Geschäftsmodelle anpassen zu müssen, werden derartige Internetpannen wohl bald Alltag sein. Und in Großbritannien gibt es bereits jetzt erste Provider, die in Echtzeit Datenverkehr nach Urheberrechtsverletzungen überwachen und gegebenenfalls die betreffenden Kunden maßregeln.


Droht auch Generika und Saatgut Gefahr?

Die Gefahr der Internet-Zensur ist nur eine der Aspekte von ACTA, die vor allem Europa beschäftigt. Das Abkommen ordnet außerdem an, dass Nachahmer-Medikamente, sogenannte Generika, der Produktpiraterie zuzurechnen sind, wenn z.B. das Etikett jenem des Originals ähnelt. Entwicklungsstaaten sorgen sich um erschwingliche Medikamente. Rein theoretisch sollte diesbezüglich kein Grund zur Besorgnis vorliegen, wo doch das Antiproduktpiraterie-Abkommen nur gegen unrechtmäßige Kopien und nicht gegen rechtmäßige – und darunter fallen ebenso Generika – vorgehen will. Wenn, ja wenn dem nur nicht die bisherige Vorgehensweise entgegenstehen würde. Schließlich wurden bereits bei mehreren TRIPS-Treffen Beschwerden eingebracht, dass bestimmte Generika beim Transit über europäische Häfen beschlagnahmt und vernichtet wurden – ohne Verfahren und obgleich nicht einmal Urheberrechtsverletzungen vorlagen und das in der Pre-ACTA-Zeit. 

Da wird schnell klar, woher der ACTA-Wind weht. Und mit dem Antiproduktpiraterie-Abkommen könnte dieser Ablauf, ohne Einschaltung eines Gerichts, noch beschleunigt werden. Um den vor allem von der indischen Delegation vorgetragenen Bedenken den Wind aus den Segeln zu nehmen, wurde das Abkommen angeblich entschärft. Wenn bereits Waren unrechtmäßig vernichtet wurden, was soll trotz ACTA-Entschärfung Firmen daran hindern, in Transitländern Generika oder andere Produkte wie Saatgut aus dem Verkehr zu ziehen, selbst wenn diese nach den Gesetzen des Ziellandes legal sind?


EuGH-Überprüfung reines Ablenkungsmanöver?

Nach den heftigen Protesten hat die Europäische Kommission am 22. Februar 2012 entschieden, ACTA vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüfen zu lassen. Eine Forderung, die das Europäische Parlament auch gestellt hat, gilt es doch zu untersuchen, ob das Abkommen in Übereinstimmung mit europäischem Recht steht. Zu befürchten steht jedoch, dass mit diesem Manöver nur Zeit geschunden werden soll. Schließlich besteht wenig Aussicht darauf, das Antipiraterie-Abkommen in der nächsten Zeit umzusetzen. Denn eine EuGH-Überprüfung wird einige Zeit, wenn nicht gar Jahre in Anspruch nehmen. Und vielleicht haben sich ja bis dahin die Gemüter beruhigt, so wohl das Kalkül. 

Selbst wenn ACTA politisch nicht durchsetzbar bleiben sollte, ist damit eine Verschärfung des Schutzes geistigen Eigentums noch lange nicht vom Tisch. Schließlich gibt es da auch noch IPRED (Intellectual Property Rights Enforcement Directive), das konkret auf den Schutz geistigen Eigentums im digitalen Umfeld zum Inhalt hat. Diese Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern ist eine Ergänzung zu ACTA und enthält verschärfte Bestimmungen, die angeblich aus Kostengründen aus ACTA ausgeklammert wurden. Während nun also ACTA auf Eis liegt, wird wohl bis Ende des Jahres an IPRED weiter gearbeitet, wodurch Internetprovider bei Urheberrechtsverstößen zur Verantwortung gezogen werden sollen. Dabei hat sich der EuGH in seinen Urteilen mehrfach gegen Copyright-Filter und inhaltliche Verantwortung von Netzbetreibern ausgesprochen.


Datenschutz erneut unter US-Druck geopfert

Bei ACTA und IPRED folgt die EU wie schon beim Abkommen zum Austausch von Fluggastdaten wieder einmal brav den Vorgaben der USA folge. Treibende Kraft sind die USA, weil sie durch Urheberrechte, insbesondere der Unterhaltungsindustrie, Milliarden Dollar lukrieren. Um dieser Industrie weitere Einnahmen zu gewährleisten, sollen offenbar Datenschutz und Grundrechte geopfert werden.


ACTA-Abkommen bedeutet Rückschritt in den Vormärz

Mit dem Antipiraterie-Abkommen wird deutlich über das Ziel hinaus geschossen. Der vorliegende Entwurf für das ACTA-Abkommen bedeutet weniger einen verbesserten Schutz des Urheberrechts, sondern vielmehr eine Kontrolle und Überwachung der Internetnutzer und den Versuch, Bürger unter Generalverdacht zu stellen und zu kriminalisieren, was abzulehnen ist. Auch wenn der Schutz geistigen Eigentums ein berechtigtes Anliegen ist, dürfen keine Orwellschen Zustände geschaffen werden. Sollte das ACTA-Abkommen in der vorliegenden Form beschlossen werden, wäre dies ein Rückschritt in den Vormärz. Das erklärt auch, dass die Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wurden.

Besser wäre eine Urheberrechtsreform. Schließlich kann das Internet auf Dauer kein quasi rechtsfreier Raum bleiben. Es wäre also an der Zeit, über die konkrete Ausgestaltung von Urheberrechten zu diskutieren, bei der ein angemessenes Verhältnis zwischen dem Grundrecht auf geistiges Eigentum und jenem auf Informationsfreiheit gewahrt wird. 

 

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