ANDREAS MÖLZER
Abgeordneter zum Europaparlament

Kurzinfo: Stabilitätsanleihen, Syrien, Menschenrechte, Familienzusammenführung, IBAN, Ursprungsregeln

Durchführbarkeit der Einführung von Stabilitätsanleihen

Statt Griechenland von Anfang an mit einem Euro-Austritt und einem europäischen Marshallplan zur raschen Konsolidierung zu verhelfen, wurde ein Teufelskreis aus Verschuldung, Rezession und Kredithunger geschaffen und versucht, Griechenland zu einem dauerhaften Finanzhilfeempfänger zu degradieren. Schon so mancher hat beim Spielen Haus und Hof verloren. Auf EU-Ebene geht es um viel mehr – da wird um ganze Staaten und die Schuldenlast künftiger Generationen gezockt. Aber während die Kasinos Hausverbote aussprechen können, will Brüssel die Türen für Spielsüchtige noch weiter öffnen. Denn Eurobonds sind nichts anderes als eine offene Einladung, den finanzpolitischen Schlendrian und Vergemeinschaftung der Schulden auf eine neue Ebene zu heben. Natürlich wollen Euro-Pleitestaaten lieber die Finanzkraft der Nettozahler, also insbesondere Deutschlands, der Niederlande und Österreichs, anzapfen, anstatt ihren eigenen Haushalt in Ordnung zu bringen.

Es geht nicht an, wenn im Kasino der europäischen Staatsschulden Alarm geschlagen wird, dass wir dann mittels Eurobonds einfach die Warnlampe ausschalten und Krisenländer noch mehr Schulden aufnehmen lassen, als sie jemals zahlen werden können. Die weitere Vergemeinschaftung der Schulden durch Eurobonds ist aufs schärfste abzulehnen. Stattdessen soll die EU neue Wege wie einen europäischen Hartwährungsverbund beschreiten.


Lage in Syrien

Es mehren sich die Anzeichen, dass der Syrien-Konflikt sich zu jenem brandgefährlichen religiösen Krieg auswächst, den Experten längst befürchten. Einst kämpften ja bekanntlich syrische Sunniten im Irak-Krieg, nun können sich die Glaubensbrüder revanchieren. Nicht nur jahrhundertealte Stammesbeziehungen, sondern auch die gemeinsame Religion verbindet eben. Und nicht zuletzt versuchen die sunnitischen Araber an der westirakischen Grenze damit auch ihre eigene Position gegenüber der schiitischen Zentralregierung in Bagdad zu stärken.

Als ob dies und die Einmischung des Iran nicht schon genug an Konflikten wäre, mehren sich auch die Anzeichen, dass Al-Qaida in Syrien mitmischen will. Eine UN-Blauhelm-Mission hat angesichts des russischen Vetos keine wirklichen Chancen, abgesehen davon, dass eine solche überhaupt nur im Falle eines Waffenstillstands Sinn haben würde. Die EU sollte sich also in diesen Hexenkessel an Konflikten nicht noch tiefer hineinziehen lassen, denn an einer religiösen Auseinandersetzung könnte sie sich wirklich die Finger verbrennen und spektakulär scheitern.


19. Tagung des Menschenrechtsrates in Genf

Es ist für mich kein Problem, dass Sie den Herrn Vizepräsidenten Karas vorziehen. Wir Fraktionslosen sind es ja gewöhnt, dass wir häufig übersehen werden. Ungeachtet dessen, Herr Präsident, gerade weil die EU-Staaten einen großen Teil der UN-Einsätze finanzieren, muss über die Sinnhaftigkeit eines potenziellen Blauhelme-Einsatzes in Syrien diskutiert werden. Ein solcher hat eben nur Sinn, wenn es einen Waffenstillstand gibt. Danach sieht es ja wirklich nicht aus. Im Gegenteil, der Konflikt droht sich auszuweiten. Wir müssten in erster Linie humanitäre Hilfe leisten und Vorbereitungen für größere, weitere Flüchtlingsströme treffen.

Angesichts des aktuellen Berichts des UN-Menschenrechtsrates über Internetsperren hat sich die EU auch mit dem Thema Freiheit im Internet auseinanderzusetzen. Gerade beim umstrittenen ACTA-Abkommen wird deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Um der US-amerikanischen Unterhaltungsindustrie weitere Milliardeneinnahmen zu gewährleisten, sollen offenbar Datenschutz und Grundrechte geopfert werden. Das ist striktest abzulehnen.


Familienzusammenführung

Jenseits aller humanitären Erwägungen und jenseits der Frage, inwieweit Familienzusammenführung ein Grundrecht ist, muss uns allen klar sein, dass diese Familienzusammenführung keine Zuwanderung in den Arbeitsmarkt bedeutet, sondern eben zumeist unmittelbar in die Sozialsysteme. Wenn wir bedenken, dass sich in den letzten Jahrzehnten in den meisten EU-Staaten die Zuwandereranzahl vervielfacht hat, dass aber zumeist die Zahl der Erwerbstätigen gleich geblieben ist, dann können wir erkennen, was das bedeutet. In vielen Ländern ist es ja so, dass bis zu 40 % der Zuwanderer überwiegend von Sozialleistungen leben, was auch die Folge des Ausnützens dieser Familienzusammenführung ist.

In diesem Zusammenhang sind ja organisierte Zwangsehen bzw. Aufenthaltsehen kein neues Phänomen und sie fliegen auch nur selten auf. Um die Massenzuwanderung einzuschränken, ist es sicher an der Zeit, endlich den Familienbegriff enger zu fassen, statt ihn allzu exzessiv großzügig zu handhaben. Wir müssen hier eine konsequente, aber auch humanitär begründete Haltung ausüben.


Technische Vorschriften für Euro-Überweisungen und Lastschriften

Der technische Fortschritt und der einheitliche europäische Zahlungsraum haben sicher Vorteile, etwa bessere Liquiditätsplanung durch die SEPA-Info über den genauen Tag der Kontobelastung oder die kürzeren Überweisungslaufzeiten – wobei nebenbei erwähnt den Banken ja ein Körberlgeld wegfällt – oder die Tatsache, dass die Kreditkarten europaweit nicht nur am Geldautomaten zur Abhebung von Bargeld, sondern auch zur Zahlung verwendet werden können.

IBAN und BIC mögen ja ihre Vorteile haben, aber sie sind komplizierter und vielen, vor allem älteren Menschen, nicht so geläufig. Daher ist es begrüßenswert, dass das Parlament sich dafür eingesetzt hat, dass auch alte Lastschriftaufträge gültig bleiben. Gerade angesichts des massiven Anstiegs der Cyberkriminalität, wo durch angeblich kostenlose Online-Angebote, die sich häufig als sehr teuer entpuppen, oder durch Hackerangriffe und das Ausspionieren persönlicher Nutzerdaten – vor allem Fishing nach Bankdaten – ein großer finanzieller Schaden entsteht, ist es umso wichtiger, dass das bedingungslose Widerrufungsrecht bei Abbuchungen aufrecht erhalten bleibt. Gerade um das Vertrauen in den Euro-Zahlungsraum zu stärken, gilt es aber auch der Problematik fehlerhafter Billigsoftware für Bankgeschäfte mit Smartphones Herr zu werden. Für Kreditkartenmissbrauch stehen die Anbieter gerade und nicht die Kunden. Ebenso sollten auch Banken gegebenenfalls für ihre fehlerhaften technischen Systeme geradestehen müssen.


Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln

Bei der Verwaltung des derzeitigen Netzwerks bilateraler Protokolle über Ursprungsregeln zwischen den Ländern bzw. Gebieten der Paneuropa-Mittelmeerzone gibt es bekanntlich Schwierigkeiten. Wenn diese nun geändert werden, ist meines Erachtens darauf zu achten, dass die regionalen Einkommen nicht eine ungünstigere Situation herbeiführen als nach den früheren Freihandelsabkommen. Schließlich soll diese Strategie den freien Warenverkehr zwischen der EU und den Partnerländern in diesem Raum gewährleisten bzw. vorantreiben.

Grundsätzlich muss in der Paneuropa-Mittelmeerzone beim diagonalen Handel das Verbot der Zollrückvergütung beachtet werden. Das ist ja etwa im Falle der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gazastreifen nicht ganz unproblematisch. Immerhin gibt es in dieser Region immer wieder Streitigkeiten über den tatsächlichen Ursprung von Waren. Gerade angesichts der derzeitigen Überarbeitung wäre es wünschenswert, wenn sich die EU verstärkt mit dieser Problematik befasst. Hinsichtlich der Pan-Europa-Mittelmeerpräferenzursprungsregeln ist nach Neuerungen zu suchen, die dem Missbrauch effizient Einhalt gebieten.