ANDREAS MÖLZER
Abgeordneter zum Europaparlament

Spezialinformation: Der EU-Verfassungs-Bluff

EU-Hindernislauf

1997 Vertrag von Amsterdam
2000 Vertrag von Nizza
2001 Einsetzung des Verfassungskonvents
2002 Start Verfassungskonvent
2003 Streit um die Stimmgewichtung
2004 Einigung auf den Verfassungsvorschlag
2005 negative Referenden in Frankreich und den Niederlanden
März 2007 Berliner Erklärung
Juni 2007 EU-Reformvertrag

Der ewige Traum von Reformen

Schon seit mindestens zehn Jahren phantasieren die EU-Granden davon, die Union zu verändern, um sie – theoretisch jedenfalls – zukunftsfähig zu machen. Immer wieder gab es kleine Änderungen, größere Reformen wurden kontinuierlich vertagt. Bereits 1997 wollte man sich eigentlich mit dem Vertrag von Amsterdam auf die damals absehbare Osterweiterung vorbereiten, auf durchgreifende Reformen konnte man sich jedoch nicht einigen. Diese „Versäumnisse“ institutioneller Änderungen galt es drei Jahre später in Nizza nachzuholen, aber auch dieses Verhandlungsergebnis wurde bereits bei seinem Abschluss als unzureichend eingestuft, obgleich es die Stimmverteilung und die Parlamentssitze für die Zeit nach der Osterweiterung festlegte.

Im Jahr 2001 hatte man genug von sogenannten „Minimalkonsensen“ und geheimen Verhandlungen hinter verschlossenen Türen. Ein Verfassungskonvent, bestehend aus Parlamentariern der Mitgliedsstaaten und der Kandidatenländern sowie Vertretern der Regierungen, sollte Anfang 2002 ein zukunftsweisendes, demokratisches Dokument schaffen. Um dem seit langem kritisierten Demokratie-Defizit entgegenhalten zu können, durften die EU-Bürger auf einer Internetplattform mitreden und waren alle Sitzungen öffentlich. Nach über einem Jahr Verhandlungen hatte man sich schließlich auf einige Kernpunkte geeinigt: einen EU-Außenminister, eine Verkleinerung der EU-Kommission, die Einführung eines EU-weiten Volksbegehrens, eine Austrittsklausel und das sogenannte Prinzip der doppelten Mehrheit. Schon beim ersten Verfassungsgipfel unter italienischen Vorsitz war genau letzteres der Hauptstreitpunkt (Widerstand v. a. Polens und Spaniens), sodass erst bei einem zweiten Anlauf im Juni 2004 eine Einigung gelang (beim EU-Gipfel Ende Juni brach der Streit erneut aus).

Symbolträchtig wurde das Dokument in Rom – also jenem Ort, an dem bereits die Gründungsverträge unterzeichnet wurden – von den Staats- und Regierungschefs unterschrieben. Damals war man zuversichtlich, dass die Ratifizierungsverfahren zwei Jahre später abgeschlossen sein würden. Das Spezialinfo – EU-Verfassungs-Bluff französische und niederländische NEIN in den Referenden (Mai / Juni 2005) kam für die Brüssler Bürokraten ziemlich überraschend. Um der EU weitere „Peinlichkeiten“ zu ersparen, wurde die
Volksabstimmung in Großbritannien ausgesetzt.

Es folgte eine „Reflexionsphase“, in der man verzweifelt die Schuld am Scheitern der EU-Verfassung suchte. Letztendlich wurde der Schluss gezogen, dass die EU-Bürger die Verfassungs-Referenden wohl dazu „missbraucht“ hätten, um mit den nationalen Regierungen abzurechnen. Von einem Nachdenken, was in der EU schiefgelaufen ist und wie sich die Brüssler Elite vom einfachen Volk so weit entfernen konnte, dass ein derartiges Projekt scheiterte, kaum eine Spur. Währenddessen ging die Ratifizierung eifrig weiter, sodass in 18 EU-Ländern die Verfassung von den nationalen Parlamenten angenommen wurde.

Schließlich wurde der deutschen EU-Ratspräsidentschaft der Auftrag erteilt, einen tragfähigen Vorschlag vorzulegen. In der Folge verpflichteten sich die Staats-und Regierungschefs bei einem Sondergipfel im März 2007 anlässlich des 50. Jahrestages der Gründung der Europäischen Union mittels der „Berliner Erklärung“ dazu, die EU „bis zu den Wahlen zum Europäischen Parlament 2009 auf eine erneute gemeinsame Grundlagen zu stellen“.

Kosmetische veränderte EU-Verfassung

Der für Normalsterbliche unlesbare Text ist das Ergebnis von Erpressung und Taktieren, denn mit der Erweiterung der Union ist es auch immer schwieriger und komplizierter geworden, zu einer Einigung zu kommen. Vor allem jedoch handelt es sich bei dem neuen Text um ein groß angelegtes Täuschungsmanöver: da die Franzosen und die Niederländer es gewagt hatten, den alten Verfassungsvertrag abzulehnen. Daher wird nun behauptet, es sei ein ganz anderer Text entstanden, der einfach von den Parlamenten ratifiziert werden könne.

Die Staats-und Regierungschefs haben sich, nach langwierigen Verhandlungen und einer Reihe von Zugeständnissen, auf einen neuen Verfassungsvertrag geeinigt, nur dass dieser jetzt eben „Reformvertrag“ heißt. Der neue Name dürfte dabei wohl die einzig wirkliche Änderung sein, denn es bleibt beim Transfer großer Kompetenzbereiche nach Brüssel und bei weiteren Einschränkungen des Veto-Rechts. Auch die anderen Reformen wie die Verkleinerung der Kommission, der EU-Außenminister oder die Grundrechtecharta wurden umgesetzt – was also soll dann die große Neuerung sein? Die Substanz des alten, gescheiterten Vertrages wurde zu 95 Prozent, also fast ausnahmslos übernommen, und mit ein paar Schönheitskorrekturen und einer Namensänderung wird erneut versucht, den Bürgern ein X für ein U vorzumachen.

Zwar bleiben Flagge und Hymne real erhalten, im „Reformvertrag“ werden sie jedoch tunlichst vermieden – alles was europäische Staatlichkeit symbolisiert, wurde weggelassen. Auch die fallengelassenen Begriffe „Verfassung“ und „Außenminister“ sind nur Symbole, waren jedoch ein Hinweis auf die Tendenz, die EU-Befugnisse zu Lasten der Nationalstaaten auszubauen.

Dicke Luft schon vor dem Gipfel

Bereits im Vorfeld standen die Anzeichen auf Sturm und so entschloss sich die Kommission zu der Aussage, Europa müsse „gut zuhören, besonders wenn seine neuen Mitgliedstaaten Sorgen haben“. Betont war man also bemüht, nicht den Eindruck zu erwecken, es würde etwas hinter dem Rücken Polens geschehen. Denn die Kaczynski-Zwillinge (Lech, der polnische Staatspräsident und Jaroslaw, der Regierungschef) hatten bereits bei den Vorbereitungen mit einem Veto gedroht.

Das System der doppelten Mehrheit – welches den polnischen Brüdern ein Dorn im Auge war, weil es einen Vorteil für Länder mit großer Bevölkerungszahl wie z. B. Deutschland bedeutet – sollte durch eine Stimmenzuteilung basierend auf der Quadratwurzel der Bevölkerungszahl eines Landes ersetzt werden. Dabei konnte Polen zumindest auf Schützenhilfe aus Tschechien bauen – zumindest so lange, bis man es mit diversen Ankündigungen schaffte, den Partner zu vergraulen (man war nicht bereit „zu sterben“, um die polnische Regierung zu unterstützen). Sogar der Kommission platzte der Kragen, sodass man vom ehemaligen Kuschelkurs abwich und zu verstehen gab, wenn man an der Drohung festhalte, könnte Polen bei der anstehenden Finanz-Bewertung 2008 allein dastehen.

Die anfängliche tschechische Unterstützung für polnische Forderungen dürfte darin begründet sein, dass die Tschechen eine starke EU skeptisch betrachten und Vertiefungen so weit als möglich verhindern wollen.

Aber auch in Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden und Deutschland gab es Vorbehalte gegen einen möglichen Verlust der eigenen Identität. Nicht zuletzt war da noch der angekündigte britische Widerstand gegen die Schaffung eines „EU-Außenministers“ und eine rechtlich verbindliche Grundrechtecharta, die das flexible britische Arbeitsrecht beeinträchtigen könnte. Zudem wollte man nicht, dass die Union eine eigene Rechtspersönlichkeit erhält, was einen Beitritt zu internationalen Organisationen ermöglicht.

An den traditionellen britischen Widerstand betreffend Abgabe von Kompetenzen an die EU ist man schon gewohnt. Seit dem Sonderrabatt haben sich die Inselbewohner immer wieder Rosinen herausgepickt, Ausnahmen verhandelt oder wollen nicht an allen EU-Entwicklungen teilhaben – man denke nur etwa an die Währungsunion, eine Haltung die sich, wie jüngste Wirtschaftsdaten zeigen, durchaus lohnen kann.

Polen scheint sich das Vereinigte Königreich zum Vorbild genommen zu haben. Sein wiederholter Widerstand im Zuge der seit Jahren dauernden Verfassungsverhandlungen und die (teilweise versuchte) Rosinenklauberei, die bereits bei den Beitrittsverhandlungen begann, werden seitens Experten damit begründet, dass Polen aus demokratiepolitischer Sicht ein junges Land ist, welches mit Machtspielchen versucht, seine Positionen zum Ausdruck zu bringen. Eine Rolle dürfte auch die Überzeugung spielen, dass man in der EU seine Ellbogen einsetzen müsse, damit die Union im Gleichgewicht bleibt (sich also nicht zu stark zu Gunsten der großen Mitgliedsstaaten neigt).

An diesen Befürchtungen dürfte Brüssel nicht ganz unschuldig sein. Nicht zuletzt wurde in den vergangenen Jahrzehnten in unsensibler Weise über nationale Interessen gefahren. Als Österreicher fällt einem da nur allzu schnell der Brenner-Streit ein, ebenso wie die Aufhebung der geheimen Bankkonten und dann wären da noch die Sanktionen gegen Österreich, die manchem heute noch immer sauer aufstoßen.

Doppelte Mehrheit oder Quadratwurzel

Momentan gilt noch die im Jahr 2000 in Nizza ausverhandelte Stimmgewichtung im Rat, welche einzelnen Ländern, wie Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien eine Höchstzahl von je 29 Stimmen einräumt (Malta hat als kleinstes Mitglied drei Stimmen), Polen verfügt – ebenso wie Spanien – über 27 Stimmen. Zur Erreichung der qualifizierten Mehrheit sind 255 Stimmen von mindestens zwei Drittel der Mitgliedsstaaten notwendig. Diese bisherige Stimmgewichtung will die EU-Verfassung durch das sogenannte System der doppelten Mehrheit ersetzen. Demnach müssen mindestens 55 Prozent der Mitgliedsstaaten zustimmen, die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung der Union ausmachen, was widerrum eine Blockade, egal ob seitens der großen oder kleinen Mitgliedsstaaten, verhindern soll.

Polen und Tschechien hingegen forderten, dass die Stimmenzahl jedes EU-Lands derart berechnet wird, dass die Quadratwurzel aus der Bevölkerungszahl gezogen wird. Für Polen mit seinen 38,1 Millionen Einwohnern würde das Prinzip der Quadratwurzel fünf Stimmen bringen, Deutschland mit seinen 82,5 Millionen hingegen „nur“ neun Stimmen. Dieses System, welches kleine Länder tendenziell bevorzugen würde, fand allerdings (zumindest offiziell) keine weiteren Befürworter.

Harte Töne bei den Verhandlungen

Dass sich die Gespräche nicht als Kinderspiel erweisen würden, war aufgrund der Vorgeschichte und der nach wie vor bestehenden Vorbehalte absehbar. Angesichts der kulturellen und politischen Unterschiede kalkulierte man das Auftreten kleinerer Konflikte ein. Dennoch hat wohl niemand damit gerechnet, dass sich die Gräben zwischen einzelnen Staaten derart vertiefen würden.

Geprägt wurde dieser EU-Gipfel von dem Streit zwischen den Deutschen und Polen. Letztere sehen noch immer geschichtliche Vorbelastungen der deutsch-polnischen Beziehungen. Man spielte mit Parolen wie: „nie wieder dürfe Polen unter deutscher Dominanz stehen“. Bedenkt man, dass sich kein Land mehr für dessen Beitritt eingesetzt hat als Deutschland und man sich auch für ein gutes Abschneiden bei den EU-Finanzverhandlungen (mit-)verantwortlich zeichnete – in den nächsten sieben Jahren werden rund 60 Milliarden in das osteuropäische Land wandern, für welche vor allem auch der Nettozahler Deutschland zur Kasse gebeten wird – ist es wenig verwunderlich, dass die Deutschen nun in gewisser Hinsicht verbittert sind.

Mit dem Argument, man hätte im Zweiten Weltkrieg Millionen Menschen verloren und wäre dies nicht der Fall gewesen, wäre heute die Bevölkerungszahl viel größer, haben die Kaczynski-Zwillinge bei den Verhandlungen generell Befremdung hervorgerufen. Zwischendurch standen die Gespräche sogar vor dem Abbruch. Verärgert sind einige Mitgliedsländer – neben den Aussagen wie „für die Quadratwurzel sterben“ – aber auch darüber, dass der nach Brüssel gereiste polnische Präsident Lech Kaczynski augenscheinlich nicht das letzte Wort bei den Verhandlungen hatte, sondern sein zu Hause gebliebener Bruder, Ministerpräsident Jaroslaw Kaczynski.

Im letzten Moment, als ein Scheitern schon fast unabwendbar schien, wurde das Ruder jedoch noch herumgerissen. Man einigte sich auf einen Kompromiss hinsichtlich des Prinzips der doppelten Mehrheit. Polen konnte sein Gesicht wahren und die Verfassungs-Befürworter sind erleichtert, dass man das „sensible institutionelle Paket“ nicht wieder aufschnüren musste. Dann wären wahrscheinlich alle Konflikte erneut ausgebrochen. Inwieweit es sich dabei um einen Sieg handelt, wird von Experten bezweifelt, sie sprechen davon, dass keine einzige Abstimmung in den Ministerräten in den
vergangenen fünf Jahren mit allen diskutierten Veränderungen (also auch mit dem System der Quadratwurzel) anders ausgegangen wäre.

Fraglich bleibt, warum Polen ein großzügiges Kompromissangebot der deutschen Präsidentschaft grob zurückgewiesen hat – noch dazu über das polnische Fernsehen, was einer Ohrfeige gegenüber Angela Merkel gleichkam und dazu führte, dass sie über die Medien ausrichten ließ, man würde eben die Verhandlungen ohne das Land weiterführen. Mit dem Signal, man würde eher ein Scheitern des Gipfels riskieren, als weitere Änderungen zuzulassen, konnte Polen rasch zu einem Umdenken gezwungen werden. Die dem zugrunde liegende Aussage „wer nicht mitgehen will, soll draußen bleiben“, kommt einem Tabubruch gleich.

Diplomaten sprechen im Nachhinein davon, dass Polen sehenden Auges in eine Sackgasse gefahren wäre und alle Abzweigungen selbst zugemauert habe. Schließlich wäre es nur mehr vor der Wahl gestanden, umzudrehen oder gegen die Mauer zu fahren. Der „Showdown“ mit Deutschland wird als
bewusst inszeniert eingestuft, welcher ermöglichen sollte – wohl mit stolzgeschwellter Brust – vor die eigene Bevölkerung zu treten und dort einen Sieg über die Deutschen zu verkünden.

Im Endeffekt hat Polen einem schlechteren Kompromiss zugestimmt, als der zuvor abgelehnte gewesen wäre. Da sich im Schlussdokument von den zuvor angebotenen zusätzlichen sieben Abgeordneten ebenso nichts findet wie über andere Zugeständnisse, werden bilaterale Versprechungen, etwa bei der
Ostsee-Pipeline zwischen Russland und Deutschland oder für die nächsten Finanzverhandlungen vermutet.

Ein Flickwerk aus Ausnahmen und Zugeständnissen

In der EU scheint es Alltag zu sein, Kompromisse einzugehen, mit denen im Wesentlichen auch anstehende Beschlüsse oder Regelungen einfach immer weiter verschoben werden. Man denke etwa an die diversen Finanzverhandlungen, bei denen man heiße Eisen wie Agrarreformen, Britenrabatt oder gar die wahren Kosten verschiedener EU-Erweiterungen nicht angehen wollte. Da wird in stundenlangen zähen Verhandlungen gefeilscht und nach einer Lösung gesucht, bei der möglichst jeder das Gesicht
wahren kann. Die Beschlüsse werden schließlich, in erprobter Manier, über die Köpfe der nationalen Parlamente hinweg und am Willen der EU-Bürger vorbei, im stillen Kämmerchen getroffen.

Kein Wunder also, dass nach gut 30-stündigen Marathon-Verhandlungen manche wichtigen Zugeständnisse aus reiner Erschöpfung getätigt wurden. In logischer Konsequenz kann da schon mal im Nachhinein ein Streit entbrennen, ob das, wo man zugestimmt hat, auch dem entspricht, wozu man gemeint hat, zuzustimmen. Das Ergebnis ist also bei weitem kein Wunschkind.

Um die Bedenken Polens im Zusammenhang mit den gespannten Beziehungen zu Russland zu verringern, wurde zudem eine Energiesolidaritätsklausel eingeführt. Die von Warschau ungeliebte
Abstimmungsregel der doppelten Mehrheit wird erst 2014 kommen (nachdem die EU sich auf ein langfristiges Budget für 2014-2017 geeinigt hat), bis zum Jahr 2017 besteht zudem eine Sonderregel, welche den polnischen Einfluss erhöhen kann: Ein einzelnes Mitgliedsland kann noch immer die alte Abstimmungsklausel verlangen. Auch die Anwendung des Einstimmigkeitsverfahrens wird weiter eingeschränkt, sodass künftig in den Bereichen Justiz und Inneres die Mehrheit entscheidet. Damit wird das Recht, ein Veto einzulegen, immer weiter reduziert, was vor allem für kleine EU-Mitglieder schmerzhaft ist, die immer weniger Möglichkeiten haben, ihre Interessen innerhalb der Union wahrzunehmen.

Großbritannien zum Einlenken zu bringen war dagegen (fast) ein Leichtes. Hinsichtlich des EU-Außenministers konnte man eine Einigung finden – er wird kommen nur unter anderem Namen – im Gegenzug dafür wird die Grundrechtecharta in Großbritannien nicht gelten. Erst nach dem Gipfel sickerte langsam durch, dass sich zwei weitere Länder eine Ausstiegsmöglichkeit aus dem Grundrechtskatalog ausverhandelt haben. Polen und Irland wollen nun prüfen, ob dieser mit ihrem Rechtssystem vereinbar ist. Bis zur Regierungskonferenz im Oktober haben sie Zeit für ihre
Entscheidung, ob sie wie Großbritannien ein sogenanntes „Opt-out“ in Anspruch nehmen wollen.

Der „Hohe Repräsentant der EU für Außen-und Sicherheitspolitik“ wird zudem permanent den Vorsitz im Ministerrat leiten und das Amt des Vize-Präsidenten in der Kommission innehaben. De facto vereint dieser den Posten des derzeitigen Hohen Repräsentanten Javier Solana und der Kommissarin für Außenbeziehungen Benita Ferrero-Waldner, unterstützt von einem auswärtigen Dienst, bestehend aus Diplomaten der nationalen und der EU-Ebene.

Von der Einführung des „Außenministers“ erwartet man sich die Intensivierung der gemeinsamen Außenpolitik, bei der es sich um ein System der völkerrechtlichen Zusammenarbeit zwischen den Staaten handelt. Inwieweit der „Hohe Repräsentant“ Personalisierungswirkung haben wird, lässt sich noch nicht einschätzen. Generell wird damit gerechnet, dass sich die Koordination hinsichtlich außenpolitischer Standpunkte durch ihn verbessern wird. Allerdings wird Großbritannien nicht im vollen Umfang bei der Außen- und Sicherheitspolitik mitmachen und sich zum Großteil auch nicht an der gemeinsamen Innen und Justizpolitik beteiligen. Was dies tatsächlich bedeutet, wird sich erst in Zukunft zeigen.

Die Kommission bekommt nicht nur einen Vize-Präsidenten, welcher die EU in außenpolitischen Angelegenheiten vertritt, sondern wird ab 2014 verkleinert. Dann wird es nicht mehr einen Kommissar pro Land geben, sondern nur mehr 15 (ein Rotationsprinzip sorgt dafür, dass alle gleichmäßig vertreten sind), in der Hoffnung, dass dies die Arbeit der Kommission erleichtert, da eine Aufsplitterung von Kompetenzen auf eine Vielzahl von Kommissaren verhindert wird.

Der französische Präsident Sarkozy setzte weiters durch, dass ein Hinweis auf unbeschränkten Wettbewerb als Basis der europäischen Wirtschaftsordnung gestrichen wurde. Ein erstes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass dies die EU nicht daran hindert wird, einen Binnenmarkt zu schaffen und die Wirtschaftspolitik am Wettbewerb auszurichten.

Auch hat die Union nun ihre eigene Rechtspersönlichkeit, ein EU-Sitz im UN-Sicherheitsrat wäre nun ebenso möglich wie das Abschließen von Verträgen bzw. der Beitritt zu Abkommen durch die Gemeinschaft. Zudem wurden die Rechte der nationalen Parlamente gestärkt. Ist eine Mehrheit derselben gegen einen Richtlinien-Entwurf, muss die Kommission den Vorschlag prüfen, ob sie ihn wirklich aufhalten können, bleibt abzuwarten. In diesem Zusammenhang darf auch nicht übersehen werden, dass auch künftig rund 90 Prozent der Gesetze in Brüssel beschlossen werden. Die nationalen Parlamente wie das Hohe Haus an der Wiener Ringstraße bleiben also Vollzugsorgane der EU-Zentrale.

Stoppen könnten Richtlinien-Entwürfe jedenfalls per Mehrheitsbeschluss der Ministerrat und das Europaparlament. Das Europaparlament wird somit – auch durch die Wahl des Kommissionspräsidenten geringfügig gestärkt. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass dem Europaparlament keine dem
demokratischen Prinzip entsprechende Gewichtung der Wählerstimmen zugrunde liegt. Denn eine maltesische Wählerstimme ist um sage und schreibe 1.000 Prozent mehr wert als eine deutsche. Ferner ein europäisches Volksbegehren eingeführt, was praktischerweise erst nach Annahme des „Reformvertrages“ möglich ist. Inwieweit man das Ergebnis eines solchen gegebenenfalls respektieren wird, mag angesichts der Erfahrungen der Vergangenheit bezweifelt werden.

Manko erweist sich auch, dass der geplante „Reformvertrag“ die endgültigen Grenzen der Europäischen Union bewußt offenläßt. Hier wird im Wesentlichen die Formulierung der EU-Verfassung übernommen, wonach jeder „europäische Staat“, der die vielzitierten europäischen Werte achtet und sich für sie einsetzt, die Mitgliedschaft beantragen kann. Eine Festlegung der „finalen“ Grenzen der EU nach kulturhistorischen Gesichtspunkten wird bewußt nicht getroffen. Die Beitrittsverhandlungen mit der islamischen Türkei sollen also mit unverminderter Geschwindigkeit voranschreiten.

Schließlich ist festzuhalten, dass die Staats-und Regierungschefs der EU bei ihrem Gipfel im Juni alles daran setzten, um den wahren Charakter des „Reformvertrages“ zu verschleiern. So finden sich in den „Schlußfolgerungen des Rates“ wesentliche Änderungen gegenüber den geltenden Verträgen oft nur in den Fußnoten oder in Form von Verweisen auf die Protokolle von EU-Gipfeln der vergangenen Jahre. Kein Wunder also, dass selbst ausgewiesene Europarechtsexperten nur sehr schwer den Überblick bewahren können.

Grundrechtecharta als Kompetenzbeschaffer

Ab 2009 soll sie nun also gelten, die Grundrechtecharta, welche neben „klassischen“ Grundrechten wie Meinungsfreiheit auch soziale Rechte (z.B. Recht auf Urlaub, Kollektivverhandlungen oder Streikrecht) garantiert. Die Charta listet weiters die allgemeinen üblichen europäischen Werte wie Gleichberechtigung, Freiheit der Religion oder Datenschutz auf.

Kritiker sprechen davon, dass Ausnahmen vom Geltungsbereich der Grundrechtecharta die Europäische Union unglaubwürdig machen würde und man Probleme bekäme, wenn man in anderen Staaten wie etwa China oder Russland die Einhaltung der Menschenrechte einfordert.

Befürworter übersehen auch, dass die Union mit dieser in Bereichen der Arbeitsmarkt-und Sozialpolitik Kompetenzen erlangt, die sie bislang nicht besaß. Schon vor der Einführung der Grundrechtecharta hat EU im Bereich des Antidiskriminierungsrechts faktisch eine rechtsstaatlich bedenkliche Beweislastumkehr zugunsten potentiell Diskriminierter hergestellt. Für die Zukunft werden dann wohl weitere Diskriminierungs-Gründe festgelegt werden, die vor allem durch die Europäische Kommission entgegen dem Subsidiaritätsprinzip rechtsverbindlich eingefordert werden können und die privatrechtliche Vertragsfreiheit weiter einschränken würden.

Vorrang des EU-Rechts

Erstmals wurde in der EU-Verfassung festgeschrieben, dass das EU-Recht absoluten Vorrang vor nationalem Recht hat. Bis dato wurde diese Ansicht nur vom Europäischen Gerichtshof vertreten und war nicht unumstritten. Mit dem nun geplanten „Reformvertrag“ soll der Vorrang des EU-Rechts vor nationalem Recht quasi durch die Hintertür eingeführt werden. Denn in einer Fußnote der Schlußfolgerungen des „Verfassungsgipfels“ vom uni wird festgehalten, dass die Regierungskonferenz eine Erklärung vereinbaren wird, nach der „die Verträge und das von der Union auf der Grundlage der Verträge gesetzte Recht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs der EU unter den in der ständigen Rechtsprechung festgelegten Bedingung Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten haben“.

Wohin die Reise gehen soll, kann nur erahnt werden. Denn der Europäische Gerichtshof wirkte bislang als die treibende Kraft im Hintergrund, um der Brüsseler Zentrale neue Zuständigkeiten zu sichern. In einer Mehrzahl der Mitgliedsstaaten bestehen dagegen Vorbehalte zugunsten des staatlichen Verfassungsrechts oder der leitenden Verfassungsprinzipien.

Die herrschende Rechtslehre geht derzeit davon aus, dass der Vorrang des EU-Rechts nicht für Grundprinzipien unserer österreichischen Bundesverfassung gilt. Diese sogenannten Baugesetze wie etwa das demokratische oder das rechtsstaatliche Prinzip würden also nach wie vor den obersten Rang einnehmen.

Mit dem Inkrafttreten der EU-Verfassung bzw. des „Reformvertrages“ würde daher das gesamte österreichische Recht dem EU-Recht untergeordnet, weshalb nach Meinung führender Rechtsexperten als Ratifikationsform eine Volksabstimmung zwingend nötig sei, da dies einer Gesamtänderung der Bundesverfassung gleichkäme. Andere wiederum vertreten die Auffassung, dass in der Verfassung nur festgehalten werde, was ohnehin beim österreichischen EU-Beitritt (auf Basis einer Volksabstimmung) übernommen wurde. Dem widersprechen Experten, welche betonen, 1994 hätte man festgehalten, dass die Grundprinzipien der österreichischen Verfassung so weit geändert würden, als das dem gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts entspreche. Somit wäre für eine weitere Einschränkung der Baugesetze sehr wohl eine abermalige Volksabstimmung notwendig.

Volksabstimmungen werden aber seitens der EU gefürchtet, da sie ein enormes Risiko darstellen. Im vorauseilenden Gehorsam wird unsere Regierung wohl dafür Sorge tragen, dass die Verfassung im Parlament abgestimmt wird. Aber auch dann ist diese Rechtsfrage noch immer nicht vollständig geklärt. Fest steht jedenfalls, dass einmal mehr der Europäische Gerichtshof das letzte Wort haben soll.

PR-Kampagne statt Referenden?

Bei der Regierungskonferenz bis Ende des Jahres unter portugiesischem Vorsitz geht es in die Endrunde, zur verbindlichen Formulierung, erst dann kann der Ratifizierungsprozess von vorne beginnen und voraussichtlich ab 2009 gelten. Kritik gab es jedenfalls von allen Seiten daran, dass der Vertrag nicht so einfach und lesbar gehalten wurde, wie die gescheiterte EU-Verfassung. Dahinter steckt aber auch die Absicht, der künftige Vertrag solle der gescheiterten Verfassung so wenig wie möglich ähneln, in der Hoffnung, dass der Text in möglichst wenigen Ländern in einer Volksabstimmung ratifiziert wird. Denn nachdem sich nun die Staats-und Regierungschefs auf den neuen Reformvertrag geeinigt haben, beginnt das Ratifizierungsverfahren von neuem. Nach den Erfahrungen mit dem „Vorschlag für einen Verfassungsvertrag“ ist man wohl fest entschlossen, weitere Referenden möglichst zu vermeiden.

Grundsätzlich ist Großbritannien nicht zu Volksabstimmungen verpflichtet, es herrscht jedoch die Angst, dass die Öffentlichkeit („aufgestachelt“ durch die Opposition) eine Volksabstimmung verlangen könnten. Der scheidende Premier Tony Blair hat jedenfalls ein Referendum mit dem Argument abgelehnt, der neue Vertrag sei gänzlich anders als der alte gescheiterte EU-Verfassungsvertrag, der ja in den Niederlanden und Frankreich vom Volk abgeschmettert wurde und zu einem Rückzug des angekündigten britischen Referendums führte. Angesichts der Euro-Skepsis wäre wohl mit einem durchaus negativen britischen Ergebnis zu rechnen, was wohl der wahre Grund für die jetzige Weigerung der britischen Politik-Elite darstellen dürfte. Ob der neue Premier Gordon Brown dem Druck der Opposition in dieser Sache auf Dauer standhalten kann, wird von Beobachtern bezweifelt.

Der frisch gewählte französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy hat vorweg angekündigt, dass in seinem Land kein Referendum stattfinden werde. In Irland wird – aufgrund verfassungsrechtlicher Vorschriften – erneut eine Volksbefragung stattfinden. Als die Iren 2001 den Vertrag von Nizza ablehnten, wurde die Abstimmung (nach massiver Bewerbung) einfach wiederholt, bis das gewünschte Ergebnis vorlag.

Eine Umfrage aus dem Juni 2007 belegt, dass 70 Prozent der Dänen, wie auch von der Dänischen Volkspartei gefordert, in einem Referendum über den neuen Reformvertrag abzustimmen wünschen. Die endgültige Entscheidung für oder gegen einen Volksabstimmung ist noch nicht gefallen. Die Entscheidung, ob in den Niederlanden eine Volksabstimmung einberufen wird, obliegt den niederländischen Richtern. Auch hier lässt sich das konkrete Ergebnis noch nicht absehen.

Die anderen Mitgliedsstaaten werden wahrscheinlich versuchen, das Volk, den Souverän, im Wege einer parlamentarischen Ratifizierung zu umgehen. Wie nicht anders zu erwarten, lehnt die Kommission Referenden alle europäischer Bürger ab. Man spricht von einer hübschen Idee, welche völlig unrealistisch sei, da es in vielen Mitgliedsstaaten keine Tradition und Rechtsgrundlage für eine solche Abstimmung gäbe. Dennoch obliegt es natürlich jedem einzelnen Staat selbst, ob man die Bevölkerung abstimmen lässt. Allerdings ist völlig offen, was denn nun im Falle eines NEIN das weitere Vorgehen wäre. Die Ablehnung der Vorgänger-Verfassung hat ja die Ratifizierungsprozesse innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten zum Teil zum Erliegen gebracht, während andere ihre nationalen Parlamente in vorauseilendem Gehorsam erst recht den Verfassungsvertrag absegnen ließen.

Zumindest in einem scheint man sich einig zu sein: man wolle die Ergebnisse des Gipfels den Bürgern erklären und auch dafür Werbung machen, um den Menschen einzureden, dass mit diesen Reformen die Zuständigkeiten in der Union deutlicher formuliert worden seien und nicht zu letzt auch Europas Rolle in der Welt gestärkt werden konnte – eine völlig überzogene Darstellung, wieder einmal. Angedacht wurde auch eine „Woche der europäischen Debatte“, innerhalb welcher EU-weit über die Pläne informiert sowie diskutiert werden solle. Damit will man wohl die Bevölkerung für das Projekt gewinnen. Umfragen ergaben die höchsten Pro-Verfassungsstimmungen in Belgien, Slowenien und Ungarn. Während die Regierung der Alpenrepublik sich als eifriger Verfassungs-Verfechter übt, ist jeder zweite Österreicher dagegen, auch die Briten blieben in Umfragen sehr ablehnend.

Auf die Erleichterung folgt nun Ernüchterung

Einmal mehr kommt also die Kluft zu Tage, welche zwischen dem Europa der Bürokraten und den Bürgern herrscht. Vielleicht hat diese sich nun, da sich die Regierungen dafür entschieden, dem Bürger möglichst keine direkte Einflussmöglichkeit einzuräumen, sogar vergrößert. Der Vertrag ist auch nicht einfacher und transparenter geworden, ganz im Gegenteil, und das öffentliche Hickhack dürfte die Europäische Union keinesfalls beliebter gemacht haben. Ganz zu schweigen von den Verletzungen, die sich einige Mitgliedsstaaten gegenseitig zugefügt haben, die Auswirkungen mancher Brüskierung werden sich wohl erst später zeigen.

Die zentralen Streitpunkte wurden beim EU-Gipfel abgehakt, einiges sogar wörtlich ausformuliert. Dennoch bleiben noch ein paar Detailfragen offen. Der so groß gefeierte polnische Verhandlungserfolg stellt sich im Nachhinein als schal heraus. Polen war der Ansicht war, man könnte Mehrheitsbeschlüsse
im Rat nach 2017 bis zu zwei Jahre lang verzögern. EU-Angaben zufolge sieht der sogenannte Ioannina-Mechanismus (der 1994 in Ionnanina auf das Drängen Spaniens hin eingeführt wurde) nur bis zu vier Monate möglich und nachverhandeln will niemand. Zwar könnte Warschau gegen den Reformvertrag ein Veto einlegen, dies aber würde das ohnehin angeschlagene Ansehen Polens verschlechtern und würde wohl bei den nächsten Finanzdiskussionen nicht ohne Konsequenzen bleiben.