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1985 unterzeichneten Deutschland, Frankreich und die Benelux-Staaten im luxemburgischen Ort Schengen ein Abkommen, um Wartezeiten an den Grenzen zu verhindern und den Traum eines grenzenlosen Europas (freier Reiseverkehr) voranzutreiben. In der Vereinbarung sind einheitliche Einreisevorschriften festgelegt, gleichzeitig verpflichten sich die teilnehmenden Staaten, ihre Außengrenzen besser zu schützen und ein gemeinsames elektronisches Fahndungssystem zu verwenden.
Obgleich eine EU-Mitgliedschaft nicht an einen Beitritt zum Schengen-Raum gekoppelt ist – Großbritannien und Irland haben sich gegen Schengen entschieden, Bulgarien, Rumänien und Zypern sind (noch) nicht mit von der Partie – dehnte sich mit den Erweiterungen seit 1995 auch der Schengen-Raum kontinuierlich aus. Umgekehrt sind auch Nicht-EU-Mitglieder wie Island und Norwegen der Schengen-Zone beigetreten; die Schweizer Bevölkerung legte in einer Abstimmung im Jahr 2005 den Grundstein für ihren nunmehrigen Beitritt zum Schengen-Raum, der damit auf 3,6 Millionen Quadratkilometer anwächst.
Schengen-Land Schweiz
Ab 12. Dezember 2008 gehört die Schweiz zur Schengen-Zone, womit die Personenkontrollen an den Grenzen zwischen der Schweiz und den EU-Staaten Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien ein Ende haben – theoretisch zumindest.
Auf den Schweizer Flughäfen bleibt für Reisende aus Schengen-Staaten die Passkontrolle noch bis Ende März 2009. Bis dahin sollen die Umbauten an den Flughäfen Basel, Genf und Zürich abgeschlossen sein. Und natürlich muss man weiterhin, wie überall im Schengen-Raum, ein gültiges Reisedokument (Pass oder Personalausweis) dabei haben.
Knapp vor dem Schweizer Schengen-Beitritts werden wohl noch einige Asylsuchende ihr Glück versuchen wollen, nicht wissend, dass das Alpenland schon an das Fahndungssystem SIS (Schengen Informations System) angeschlossen ist.
Asylsuchende, die bereits in einem an-deren Dublin-Mitgliedsstaat registriert sind, können von der Schweiz dorthin zurückgeschickt werden. Wie eifrig die Eidgenossen ihrer neuen Aufgabe nachkommen, wird sich erst zeigen, schließlich ist das Alpenland für viele nicht das Endziel, sondern nur ein Durchzugsposten auf dem Weg nach Europa.
Kontrollen bleibenDa die Schweizerische Eidgenossenschaft nicht am EU-Binnenmarkt teilnimmt, bleiben die Waren- und Gepäckskontrollen aufrecht.
Kontrolliert wird also sehr wohl, was die Per-sonen bei sich haben, z.B. Bargeld, da vor allem die deutsche Regierung einen unerlaubten Geldtransfer in die Schweiz und Liechtenstein verhindern will.
Die Abgrenzung der Waren- und Zollkontrollen von den Personenkontrollen wird sicherlich nicht einfach.
Anders als ursprünglich geplant tritt Liechtenstein dem Schengen-Klub vorerst nicht bei. Obgleich das Betrugsbekämpfungsabkommen mit dem Schengen-Abkommen nichts zu tun hat, hat sich wegen der zu Beginn des Jahres aufgeflogenen Steueraffäre die nötige Ratifizierung letzteren Abkommens in den 24 Mitgliedsstaaten verzögert. Es ist durchaus möglich, dass der anvisierte Schengen-Beitritt im nach wie vor laufenden Steuerstreit als Druckmittel zum Einsatz kommt. Liechtenstein jedenfalls hat die innerstaatlichen Ratifizierungsverfahren abgeschlossen und liegt bei den organisatorischen und technischen Vorbereitungen im Plan.
Bis das Fürstentum (voraussichtlich 2009) beitritt, entsteht demnach eine neue Schengen-Außengrenze Schweiz-Liechtenstein. An einer Grenze, an der es (aufgrund der bilateraler Verträge) bis dato keine Grenzüberwachung gab, erfolgen nun schärfere Kontrollen. Denn die Schweiz hat sich zu Videoüberwachung rund um die Uhr und regelmäßigen mobilen Kontrollen verpflichtet. In der Übergangszeit wird Liechtenstein dessen ungeachtet Schengenvisa anerkennen.
Da die Grenze zu Liechtenstein für Österreich bereits bis dato eine Außengrenze war, ändert sich für die Alpenrepublik in dieser Hinsicht wenig. Gegenüber der Schweiz wird es – so wie zu Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Slowenien – „Ausgleichsmaßnahmen“ wie stichprobenartige Kontrolle des Transitverkehrs und der Zugpassagiere geben.
Die Mission der Soldaten im Burgenland wurde gerade erst um ein Jahr verlängert (voraussichtliches Auslaufen im Herbst 2009), an der Westgrenze wird es jedoch keinen „sicherheitspolitischen Hilfseinsatz“ des Bundesheeres geben.
Nicht wirklich „paletti“Seit dem Schengen-Beitritt Ungarns sind die Aufgriffe in Burgenland zurück gegangen, während früher 150 illegale Grenzübertritte pro Nacht abgefangen wurden, waren es im Oktober dieses Jahres nur 38 Fälle von Schlepperei (mit 70 Personen).
Wer angesichts dieser Zahlen einen Schengen-Erfolg sieht, der sei erinnert, dass sich das Problem nur an die Schengen-Außengrenzen verlagert hat, beispielsweise sind Grenzübertritte an der Grenze Ungarn/Serbien um über 100 Prozent gestiegen. Nicht zu vergessen, dass die Illegalen, sofern sie die Außenmauern erst einmal überschritten haben, sich in der EU ungehindert, also ohne Grenzkontrollen, von Portugal bis ins Baltikum, fortbewegen können.
Zwar hat sich das Alpenvolk 2005 für Schengen entschieden und die Innenminister haben im November 2008 die Aufnahme der Schweiz in die Schengen-Zone beschlossen, damit ist aber noch nicht das letzte Wort gesprochen. Denn Ende Februar 2009 steht noch eine Volksabstimmung über die Niederlassungsfreiheit bevor. Ursprünglich sollte dieses Referendum nur die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Bürger aus Bulgarien und Rumänien zum Thema haben. Im Sommer allerdings beschloss das Parlament diese Frage mit der Verlängerung der Personenfreizügigkeit für alle EU-Bürger zu verknüpfen. Seitens der EU-Kommission heißt es, sollten die Eidgenossen dagegen stimmen, würde dies voraussichtlich eine „Aussetzung der Schengen-Mitgliedschaft“ zur Folge haben.
Und bereits im Mai steht das Schengen-Abkommen erneut auf dem Prüfstein. Dann nämlich wird über die biometrischen Pässe abgestimmt. Ein Nein würde dafür sorgen, dass die Eidgenossen den Einführungstermin (1. März 2010) wohl nicht einhalten können.
Ständige ÄnderungenSchengen-Recht entwickelt sich laufend weiter. Zwar kann die Schweiz bei dessen Weiter-entwicklung mitreden, im Endeffekt ist sie aber verpflichtet, die Regeln zu übernehmen.
Hält sich Bern nicht daran, kommt eine Art Kündigungs-Automatismus zu tragen. Eine dieser Änderungen schreibt eine maximale Asyl-Haft von 18 Monaten vor, also muss die Schweiz ihr Ausländergesetz anpassen.
Bleibt abzuwarten, ob sich das Land von Wilhelm Tell von der EU bezüglich Schengen kontinuierlich ans Gängelband nehmen wird lassen. Auch wird die Zeit zeigen, ob sich der Beitritt für die Schweiz so vorteilhaft auswirkt, wie von der Regierung in Bern erhofft. Denn nicht nur Touristen können und werden die neue Reisefreiheit ohne Passkontrollen nutzen, sondern auch illegale Zuwanderer und Kriminelle.