ANDREAS MÖLZER
Abgeordneter zum Europaparlament

Biometrische Daten, Pflanzen, Verbraucher, Lissabon, Grundrechte

Biometrische Daten in Pässen

Grundsätzlich ist die Erfassung biometrischer Daten sicherlich eine Möglichkeit, um Pässe und Reisedokumente fälschungssicher zu gestalten. Vorrangig wird die neue Technologie uns hoffentlich im Kampf gegen die organisierte Kriminalität und gegen die Flut illegaler Zuwanderer behilflich sein. Allen Mitgliedstaaten muss in diesem Zusammenhang aber klar sein, dass es nun gilt, Frontex finanziell und auch personell so aufzuwerten, dass dieses seine Aufgabe wirklich effektiv und tatsächlich erfüllen kann. Wenn es keine Binnengrenzen gibt, müssen die Außengrenzen entsprechend geschützt werden.

Wenn sich gegenwärtig allerdings Hacker im Internet brüsten, wie leicht Fingerabdrücke auf deutschen Meldeämtern gefälscht wurden, und darauf hinweisen, dass bei einer Reduktion des Ausweises auf Scheckkartenformat die Fotos digital zugeschnitten werden, was die biometrische Erkennbarkeit erschwert, können leicht Zweifel an dieser Technologie entstehen. Feststeht jedenfalls: Bei der Verwendung biometrischer Daten muss für uns Normalbürger der Datenschutz garantiert sein!

Lissabon Vertrag – Ausbau des zivilen Dialogs

Es mag ja ganz nett klingen, wenn von einer in allen Sprachen geführten öffentlichen Debatte zum Lissabonner Vertrag die Rede ist. Allen Täuschungsmanövern zum Trotz haben die Menschen sehr wohl verstanden, dass ein Vertrag, der zu 95% mit der abgelehnten EU-Verfassung übereinstimmt, kein Ei des Kolumbus ist, auch wenn das EU-Establishment es als solches zu vermarkten versucht.

Interessant ist auch, wenn man diesen Dialog in allen Sprachen führen will, wo man doch nicht einmal in der Lage ist, für durchgängige Internetauftritte der jeweils amtierenden Ratspräsidentschaft in den meist gesprochenen Sprachen der Union, nämlich Englisch, Französisch und Deutsch, zu sorgen. Besonders verhöhnt muss sich auch der Bürger vorkommen, wenn die in der Verfassung neu vorgesehene Bürgerinitiative als Schritt zu mehr Demokratie hochgelobt wird, wo doch bei Referenden so lange abgestimmt wird, bis das seitens der EU gewünschte Ergebnis vorliegt. Es kann sich bei der vorliegenden Initiative also nur um eine weitere reine Pro-EU-Verfassungs-Kampagne handeln, wofür bereits genug Gelder ausgegeben wurde.

Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

In den vergangenen Jahren hat die Union die Grenzwerte stets angehoben, eine Reduktion war daher längst überfällig. Ein Fortschritt ist jedenfalls, dass massiv gesundheitsschädigende Pestizide endlich verboten werden, hier wird aber noch viel zu wenig geforscht. Besorgniserregend ist nach wie vor die Akkumulation von Pestiziden, mit der Grenzwertvorgaben umgangen werden können. Über daraus mögliche Wechselwirkungen ist uns noch viel zu wenig bekannt, hier sind rechtliche Vorgaben überfällig.

Inwieweit Dokumentation und Rückverfolgbarkeit wirklich effektiv sind, mag bezweifelt werden. Die Fleischskandale der letzten Jahre führen vor Augen, wie leicht ein Etikettenschwindel ist. Nicht zuletzt stellt sich noch das Problem, dass wir zwar unseren Produzenten und Bauern Pestizid-Vorgaben auferlegen, dann jedoch Waren aus Ländern mit laxeren Vorschriften importieren. Die chinesische Spielzeug-Episode sollte uns eine Lehre sein.

Unlautere Geschäftspraktiken

Bereits 2005 haben wir eine EU-Richtlinie zum Schutz der Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken und Werbung erlassen. Aber wir versagen nach wie vor beim Schutz des Bürgers vor Internet-Dialern, unerwünschten Werbeanrufern, Abzockdiensten und Co. Neppfirmen verstecken sich hinter Postfächern und Strohmännern und wechselnden Namen.

Sofern man dieser Firmen dann habhaft wird, werden sie zu einem lächerlich geringen Strafgeld verurteilt, sodass keinerlei abschreckende Wirkung besteht. Hier gehören die Strafen, vor allem im Wiederholungsfall, drastisch erhöht. Es ist wichtig, dass der geneppte Kunde eine Möglichkeit zur Schadenersatzklage hat, sonst lässt man ihn im Regen stehen. Die vorgesehenen Änderungen werden die Situation für die Verbraucher verbessern, weshalb ich dafür gestimmt habe. 

UN-Menschenrechtsrat – Rolle der EU  

Die EU sagt von sich, dass sie Menschenrechte und Demokratie in den Mittelpunkt ihrer Außenbeziehungen stellt. Hier im Hause fordert man die EU auf, bei der Ratifizierung von Verträgen auf die Glaubwürdigkeit auf dem Gebiet der Menschenrechte zu achten. Aber die Glaubwürdigkeit der EU ist doch bereits zum Teufel — dafür haben CIA-Überflüge, mangelnder Einsatz gegen US-Foltergefängnisse und ein völkerrechtlicher Zickzack-Kurs, etwa bei der Kosovo-Krise, schon gesorgt.

Wie kann eine Gemeinschaft, die angeblich Demokratie so hoch hält, Referendumsergebnisse negieren, Abstimmungen wiederholen, bis das gewünschte Ergebnis vorliegt und Mitgliedstaaten für Wahlergebnisse mit Sanktionen belegen? Wenn der EU die Achtung ihrer viel zitierten Wertegemeinschaft wirklich so am Herzen läge, hätte sie schon längst, spätestens aber seit deren Kriegsgebärden, die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei abbrechen müssen. Statt sich wirklich für Völker- und Menschenrechte und gemeinsame Werte einzusetzen, werden derzeit jährlich anscheinend etwa 15 Millionen Euro für eine überflüssige Europäische Grundrechteagentur (GRA) hinausgeschmissen. 

Lage der Grundrechte in der EU 2004–2008

Wenn sich die Bevölkerung einzelner EU-Mitgliedstaaten dazu entschließt, homosexuellen Paaren die Heirat, eingetragene Lebenspartnerschaften oder Adoption von Kindern zu ermöglichen, dürfen andere EU-Staaten nicht zu selbigem gezwungen werden. Wenn nun religiöse Würdenträger oder Politiker aufgrund ihrer Überzeugung nicht homo-euphorisch sind – wie vom politisch korrekten Mainstream vorgeschrieben – dürfen sie nicht für diese Überzeugung verurteilt oder verfolgt werden. Gleiches gilt für die Rassismus-Keule, die bequemerweise gegen jeden geschwungen wird, der Fehlentwicklungen im Bereich Asyl und Ausländer aufzeigt.

Stattdessen wird undemokratisch über die Hintertür versucht, den Mitgliedstaaten homosexuelle Partnerschaften aufzudrängen – wohl ein Vorgeschmack dessen, was bei Umsetzung des Lissabonner Vertrages blüht. Und jeder, der es wagt, Kritik an Homosexualität oder Umtriebe im Asylwesen und Zusammenleben mit Ausländern aufzuzeigen, soll – im Widerspruch zum Menschenrecht auf Meinungsfreiheit – strafrechtlich kaltgestellt werden.