ANDREAS MÖLZER
Abgeordneter zum Europaparlament

Spezialinformation: Lissabon-Vertrag schafft EU-Zentralismus

Stehaufmännchen EU-Verfassung? 

Alle paar Jahre hat sich die EU geändert – zuletzt etwa durch den Vertrag von Nizza. Vor acht Jahren verordnete sie sich eine radikale Kur. Besser, flexibler, demokratischer und weiß Gott was sonst noch alles, sollte die „EU-Neu“ werden. Und so wurde im Europäischen Konvent jahrelang diskutiert und schließlich einigten sich die EU-Staaten 2004 auf ein Werk, die EU-Verfassung, in dem von den ursprünglichen Zielen nicht mehr viel geblieben war und das von Kritikern als undemokratisches Ungetüm bezeichnet wurde. Die Bürger jener Länder, die in einem Referendum über den EU-Vertrag abgestimmt wurde, sandten schließlich ein klares und deutliches NEIN (Frankreich 55%, Niederlande 62%) nach Brüssel.
 

Eigentlich war die Verfassung damit tot – schließlich galt das Einstimmigkeitsprinzip – aber die EU wäre nicht die EU hätte sie sich nicht einfach über den Bürgerwillen hinweg gesetzt und hätte sie nicht nach ein paar kosmetischen Korrekturen das gleiche Werk (in der Substanz unterscheidet er sich nicht von der EU-Verfassung) als Lissabon-Vertrag erneut ins Rennen geschickt – vorsichtshalber ohne die französischen und holländischen Bürger um ihre Meinung zu fragen. Und wieder wurde der Vertrag gestoppt – diesmal in Irland.


EU-Schleichwege


Der irischen Regierung wurde – inoffiziell – für eine zweite Abstimmung ein Kommissar versprochen. Denn nach dem Scheitern der Verfassung-Neu gilt derzeit der Vertrag von Nizza und der sieht eine massive Reduktion der Kommissare vor. Das Prinzip, dass jedes Land einen Kommissar hat, will man aber nicht beibehalten, denn bei einer möglichen Erweiterung um Kroatien, Serbien, Montenegro, Albanien, Bosnien-Herzegowina und Island gäbe es dann 33 Kommissare und so viel Arbeit sei gar nicht vorhanden. Aber irgendein Hintertürchen wird sich schon noch finden lassen


Die Widerstandsbewegung


Hunderte Millionen Euro Steuergeld hatte die Regierung Irlands in „Informationskampagnen“, die de facto Werbung für den EU-Vertrag waren, gesteckt. Am 12. Juni 2008 stimmten dennoch 53 Prozent der Iren gegen den Lissabonner Vertrag – und wurden dafür von der EU gerügt und unter Druck gesetzt. Nun soll die weltweite Finanzkrise, in deren Zuge die EU-Zustimmung in Irland gestiegen ist, genutzt werden, um (ganz nach alter EU-Manier) bei einer zweiten Abstimmung im Herbst 2009 das gewünschte Ergebnis zu erhalten. Und natürlich werden wieder Millionen fließen – für Information, versteht sich.

In Polen hatte das Parlament zwar den Vertragstext schon im April 2008 angenommen, Präsident Kaczynski will jedoch das Ergebnis der ausstehenden irländischen Referendums abwarten, bevor er seine Unterschrift auf das Papier setzt.

Als einziges der 27 EU-Mitgliedsstaaten hat Tschechien noch überhaupt nicht über die Verfassung-Neu abgestimmt, weder parlamentarisch noch in einem Referendum. Um sich keine Blöße zu geben, wird die Abstimmung über den Lissabonner Vertrag im tschechischen Parlament seit Monaten verschoben – schließlich wird dieser von der Hälfte der Abgeordneten als demokratiefeindlich angesehen – und ein „Nein“ will man nicht riskieren.


Gegner im Aufwind


In einem ersten Verfahren wurde beschieden, der Vertrag sei mit tschechischem Recht vereinbar. Nun soll sich aber erneut das Verfassungsgericht mit der Thematik befassen, diesmal zu anderen Teilen des Vertrags. Dass der neue US-Präsident Obama zu Russland verbessern will und damit das US-Raketenabwehr-system überprüft werden soll, arbeitet den Verfassungs-Kritikern entgegen. Viele Abgeordnete wollen ihre Zustimmung nämlich an ein „Ja“ zur Stationierung desselben koppeln.


Auch in der Bundesrepublik Deutschland wird abgewartet. Zwar ist die Ratifizierungsurkunde bereits unterschrieben, aber noch nicht in Rom hinterlegt, es laufen noch mehrerer Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. EU-weit hoffen die Befürworter auf ein Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon Ende 2009. Wenn das irische Referendum zugestimmt hat, wird wohl Polen die Ratifizierung abschließen – so die Überlegung – und der Druck auf Deutschland und Tschechien steigen.


Kritik am Lissabonner Vertrag


EU WIRD ZU EINEM BUNDESSTAAT 
Wie der renommierte bundesdeutsche Staatsrechtler Prof. Karl Albrecht Schachtschneider in einem Gutachten darlegt, weist der Lissabonner Vertrag den Schritt vom Staatenverbund zum Bundesstaat, zum europäischen Unionsstaat. Nach dem Reformvertrag ist der Staatscharakter der Union nicht mehr zu leugnen. Das ergibt sich laut Schachtschneider nicht als dem Sprachgebrauch, sondern aus dem Gegenstand der Regelungen, insbesondere aus der Zuständigkeitsordnung.

Unverständlicher Text


Wie bereits die EU-Verfassung ist auch der Vertrag von Lissabon wegen der unzähligen Quer-verweise sowie der Anhänge, Protokolle und Fußnoten, die rechtsverbindlich sind, für Normalsterbliche unlesbar. Selbst Verfassungsjuristen haben Schwierigkeiten, den Text zu verstehen.

Aufschlussreich ist eine Aussage des irischen EU-Kommissars Charlie McCreevy im Vorfeld der Volksabstimmung in Irland im Juni 2008: McCreevy meinte, von den 4,2 Millionen Iren hätten nur 250 den Vertragstext gelesen und von diesen wiederum hätten nicht einmal zehn Prozent, also weniger 25 Personen, den Text auch verstanden.

 

VEREINFACHTES ÄNDERUNGSVERFAHREN
Nach Art. 33 Abs. 6 EUV kann der Europäische Rat durch Beschluss nach Anhörung des Europäischen Parlaments und der Kommission „die Änderung aller oder eines Teils der Bestimmungen des Dritten Teiles des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ beschließen. Dieser Dritte Teil umfasst alle wichtigen Politiken der Union außer der Außen- und Sicherheitspolitik. Das vereinfachte Änderungsverfahren überträgt die Verfassungshoheit weitestgehend dem Europäischen Rat, den Führern der Union. Die EU wird zu einer Rats-Diktatur.
 
VORRANG DES EU-RECHTS
Anders als in der EU-Verfassung, wo der Vorrang des EU-Rechts vor nationalem ausdrücklich festgerieben wurde, geschieht dies nun im Vertrag von Lissabon durch die Hintertür. Denn in der „27. Erklärung“ wird der Vorrang des Unionsrechts vor dem Recht der Mitgliedstaaten festgelegt. Damit wird einmal mehr deutlich, daß es die Absicht der Brüsseler Polit-Nomenklatura ist, die Bürger zu verwirren und über die wahren Absichten im Unklaren zu lassen.


Ausgetrickste Demokratie?


Auf dem Papier bekämen die Parlamente zusätzliche Einfluss-möglichkeiten, über Spezial-klauseln käme de facto die Entmachtung. Und wenn ein Projekt am nationalen Wider-stand scheitert, dann ließe es sich noch leichter über die EU-Ebene durchdrücken. Der jeweilige Minister braucht sich nur mit seinen Amtskollegen absprechen und Schuld ist dann natürlich wieder nur „Brüssel“.


FLEXIBILITÄTSKLAUSEL
Die Flexibilitätsklausel nach Art. 308 gibt der EU eine sogenannte „Kompetenz-Kompetenz“. Wenn nämlich ein „Tätigwerden der Union im Rahmen der in den Verträgen festgelegten Politikbereiche erforderlich erscheint, um eines der Ziele der Verträge zu verwirklichen, und sind in diesen Verträgen die hierfür erforderlichen Befugnisse nicht vorgesehen, so erlässt der Rat einstimmig auf Vorschlag der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments die geeigneten Vorschriften. Die Formulierung „erforderlich erscheinen“ ist dehnbar und reine Auslegungssache und es ist davon auszugehen, dass die EU-Kommission entsprechende Vorschläge unterbreiten wird. Außerdem umfasst der EU-Vertrag nahezu alle Politikbereiche und die „Ziele der Verträge“ sind so weit gefasst, dass sich mit Sicherheit etwas Passendes finden lässt.

 
GRUNDRECHTE-CHARTA ALS KOMPETENZBESCHAFFER
Weil der Lissabonner Vertrag  die Grundrechtecharta für verbindlich erklärt, wird ein Instrument geschaffen, das es Brüssel ermöglicht, unbemerkt von der Öffentlichkeit weitere Zuständigkeiten an sich zu ziehen. Schließlich hat niemand Geringerer als der bundesdeutsche Alt-Bundespräsident Roman Herzog, der immerhin Vorsitzender des EU-Grundrechte-Konvents war, darauf hingewiesen, dass in diesem Fall der politische Druck zur Schaffung von EU-Regulierungen, insbesondere in der Arbeits- und Sozialpolitik, übermächtig werden würde. Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hätte das letzte Wort in Grundrechtsfragen, und der EuGH ist bislang als Instrument aufgetreten, um Brüssel weitere Kompetenzen zuzuschanzen.
 


ENDE DER NEUTRALITÄT ÖSTERREICHS
Der Vertrag von Lissabon sieht die „schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik“ vor, die zu einer „gemeinsamen Verteidigung führen kann“ (Art. 24). Wie das mit der österreichischen Neutralität vereinbar ist, ist völlig unklar. 

Außerdem sieht Art. 42 Abs. 7 eine Bündnispflicht vor: „Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen.“ Zwar sind für die neutralen EU-Mitglieder Ausnahmen vorgesehen, indem der „besondere Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten“ für unberührt wird. Ob sich aber die Neutralen wie eben Österreich im Ernstfall der Bündnispflicht werden entziehen können, bleibt ungewiss. Denn es ist möglich, dass auf die Neutralen ein besonders starker Druck ausgeübt werden wird.


KEINE FESTLEGUNG DER GRENZEN EUROPAS
Der Vertrag von Lissabon leistet der weiteren Aufblähung der EU und der Erweiterung auf außereuropäische Gebiete (Türkei) Vorschub, weil eine Festlegung der finalen Grenzen der EU nach kulturhistorischen Kriterien tunlichst vermieden wurde. Stattdessen kann nach Art. 49 „jeder europäische Staat“ die Mitgliedschaft beantragen, sofern er sich verpflichtet, die vielzitierten europäischen Werte zu achten.