ANDREAS MÖLZER
Abgeordneter zum Europaparlament

Spezialinformation: Die geplante Asylrichtlinie, ein neues Machwerk der EU-Multikulti-Fanatiker

Handschrift der Gutmenschen: Leichter Zugang zum Arbeitsmarkt, materielle Vergünstigungen und Asyl für ganze Sippschaften

Dem Vernehmen nach plant die Europäische Union bis zur Mitte dieses Jahrhunderts 50 Millionen Zuwanderer aus der Dritten Welt, insbesondere aus Afrika, nach Europa zu holen. Zur Begründung dieses Anschlags auf die autochthonen Völker Europas werden die demographische Entwicklung sowie die Bedarf der Wirtschaft an Facharbeitskräften angeführt. Weil aber quer durch Europa immer mehr Menschen eine weitere Massenzuwanderung wegen der vielfältigen negativen Begleiterscheinungen – Parallelgesellschaften, Islamisierung oder  Kriminalität – ablehnen, sucht die EU-Kommission mit Nachdruck nach Auswegen. Und mit dem Asylwesen scheint die Brüsseler Zentrale eine passende Hintertüre gefunden zu haben.

Seit nun mehr fast zwei Jahren arbeitet die EU-Kommission an einer neuen „Richtlinie zur Festlegung von Mindest-normen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten“, welche die geltende Richtlinie vom 27. Januar 2003 ersetzen soll. Das Asylrecht ist ein Bereich, der erst seit mit Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam 
„vergemeinschaftet“ ist. Am 15. und 16. Oktober 1999 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten bei ihrem Treffen in der finnischen Stadt Tampere den Aufbau eines „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“, das langfristig zu einem gemeinsamen Asylverfahren und einen unionsweit einheitlichen Asylantenstatus führen soll (Schlussfolgerungen von Tampere). Fünf Jahre später nahm der Europäische Rat das sogenannte „Haager Programm“ an, das unter anderem die Einführung eines „einheitlichen und effizienten Asylverfahrens“ sowie die „Maximierung der positiven Auswirkungen der Einwanderung“ zum Ziel hat.


Erste Lesung ist keine endgültige Entscheidung

Großes Rauschen herrschte im heimischen Blätterwald, weil der freiheitliche EU-Abgeordnete Andreas Mölzer die Abstimmung über die neue EU-Asyl-richtlinie am 7. Mai „geschwänzt“ hätte. Richtig ist, dass Mölzer während der Abstimmung nicht im Plenum des Europaparlaments in Straßburg anwesend war. Denn der FPÖ-Spitzenkandidat war bei einer lange Zeit zuvor organisierten Bürgerversammlung in Vorarlberg, an der rund 250 Menschen teilnahmen. Den Kontakt mit den Bürgern zu pflegen – auch das gehört zu den Aufgaben eines EU-Abgeordneten, zumal er der einzige seiner Partei ist und keiner Fraktion angehört.

Falsch ist aber, dass es sich um die Abstimmung über die EU-Asylrichtlinie gehandelt hätte. Vielmehr wurde in 1. Lesung über einen Entwurf abgestimmt. Nach dem Prozedere geht nun der Entwurf zurück an die Kommission, die eine Überarbeitung vornimmt. Bis zur endgültigen Abstimmung werden noch Monate vergehen. Und dann wird Andreas Mölzer mit einer deutlich verstärkten Mannschaft der FPÖ im EU-Parlament selbstverständlich seine Stimme erheben.


Und übrigens: Der Inhalt des Entwurfs der neuen EU-Asylrichtlinie steht schon längst fest, weil er von den beiden großen Fraktionen im Europaparlament, den Sozialdemokraten und den Christdemokraten, hinter verschlossenen Türen ausgepackelt wurde. Deshalb überrascht es nicht, daß er in 1. Lesung mit einer Mehrheit von rund 80 Prozent angenommen wurde. Auch mit den Stimmen von Hans-Peter Martin, den beiden Grünmandataren Johannes Voggenhuber und Eva Lichtenberger sowie der SPÖ-Abgeordneten Maria Berger, Harald Ettl und Wolfgang Bulfon.

Handschrift der Gutmenschen

Der nun vorliegende Richtlinienentwurf der Kommission trägt deutlich die Handschrift der Verfechter einer multikulturellen Gesellschaft. Dafür Sorge getragen, dass gutmenschliche Bedenken und Wünsche Eingang in den Text fanden, haben Anhörungen mit Vertretern von Nichtregierungsorganisationen (NRO) und des UNO-Flüchtlingshochkommissariats (UNHCR). Und so verwundert es auch nicht, daß die EU-Kommission mit der geplanten Richtlinie „bessere Normen für die Behandlung von Asylbewerbern in Bezug auf die im Rahmen der Aufnahme gewährten Vorteile zu gewährleisten will, die im Einklang mit dem Völkerrecht Asylbewerbern ein menschenwürdiges Leben ermöglichen“. Übrigens wurde im Richtlinienentwurf der Begriff „Asyl“, weil er wegen der ausufernden Kriminalität der angeblich Schutzbedürftigen im allgemeinen Sprachgebrauch immer mehr negativ besetzt ist, nach Möglichkeit durch „unverdächtige“ Begriffe ersetzt. So werden der „Asylantrag“ zu einem „Antrag auf internationalen Schutz“ und die „Asylbewerber“ zunehmend zu schlichten „Antragstellern“.

Quelle: Wiener Zeitung


Zugang zum Arbeitsmarkt nach nur sechs Monaten

Abgesehen von diesen sprachlichen Glättungen brächte die neue EU-Asylrichtlinie Asylanten eine ganze Reihe von Vergünstigungen. Gemäß Art. 15 des Entwurfs „tragen die Mitgliedstaaten dafür sorge, dass der Antragsteller spätestens sechs Monate nach der Stellung des Antrags auf internationalen Schutz Zugang zum Arbeitsmarkt erhält“. Dies ist nach Ansicht der Brüsseler Kommissare notwendig, um die „Selbständigkeit von Asylbewerbern“ zu fördern und die „beträchtlichen Diskrepanzen zwischen den Mitgliedstaaten zu begrenzen“. Bei dieser Sorge um die Asylanten, von denen der Großteil Wirtschaftsflüchtlinge und keine politisch Verfolgten sind, spielen die berechtigten Interessen der europäischen Arbeitnehmer, die wegen der Wirtschaftskrise immer öfter von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit bedroht sind keine Rolle. Am ehesten wurde noch auf den Wunsch der Wirtschaft nach einem riesigen Reservoir an Billigarbeitskräften Rücksicht genommen. Denn welcher Asylant wird schon nach nur einem halben Jahr Aufenthalt die Sprache des Gastlandes ausreichend beherrschen, um auf dem Arbeitsmarkt eine hochqualifizierte Stelle annehmen zu können.


Materielle Vergünstigungen

Auch soll mit der Asylrichtlinie dem materiellen Wohlergehen der Asylanten auf Kosten der Steuerzahler Rechnung getragen werden. Denn mit Art. 17 Abs. 5 sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, Asylanten im Rahmen der Sozialhilfe denselben Betrag wie eigenen Staatsangehörigen zu zahlen. Gleiches gilt auch für den Zugang zur medizinischen Versorgung. Dass die Mitgliedstaaten außerdem dafür Sorge zu tragen haben, dass die gewährten materiellen Leistungen einem „angemessenen Lebensstandard“ der Asylanten entsprechen, versteht sich wohl von selbst. Sollten diese Bestimmung in Kraft treten, dann stiege die Attraktivität Europas für Personen aus aller Herren Länder wohl ins Unermessliche – und der Zusammenbruch der europäischen Sozialsysteme wäre nur mehr eine Frage der Zeit. Zusätzlich zu den direkten entstehenden Kosten für medizinische Versorgung, Unterbringung, Verfahren, Betreuung etc. wird der Steuerzahler auch für sogenannte „Integrations-maßnahmen“ zur Kasse gebeten. An deren Wirksamkeit darf angesichts des offensichtlichen Scheiterns der Integration gezweifelt werden…


Asyl für ganze Sippschaften

Weil es den Multikultifanatikern in der Europäischen Union ein großes Anliegen ist, unter dem Deckmäntelchen des Asyls möglichst viele Menschen aus der Dritten Welt nach Europa einwandern zu lassen, soll der Familienbegriff entsprechend ausgeweitet werden. Derzeit sind vom Begriff des „Familienangehörigen“ Ehegatten, nicht verheiratete Partner, sofern eine dauerhafte Beziehung besteht  sowie minderjährige ledige Kinder erfasst. Aber das soll sich nun ändern, wobei minderjährige Kinder als Angelpunkt dienen. Geht es nach dem Willen der Ausländerfreunde, dann soll der Begriff des „Familienangehörigen“ auch auf Eltern oder Vormünder sowie minderjährige Geschwister eines minderjährigen Asylanten erweitert werden, wenn das Zusammenleben ihrem „Wohl“ dient.

Laut Statistik des Innenministeriums haben in diesem Jahr von Januar bis April 331 unbegleitete  Minderjährige in Österreich um Asyl angesucht. Sollte es zur Ausweitung des Angehörigenbegriffs kommen, wäre wahrscheinlich mit einem sprunghaften Anstieg von Asylanträgen Minderjähriger zu rechnen, und das nicht nur in Österreich. Denn ganze Sippschaften könnten sich von Afrika auf den Weg nach Europa machen, wo dann ein Minderjähriger einen Asylantrag stellt. Die mitreisenden Minderjährigen – ob es keine Geschwister sind, wird sich wegen der oftmals nicht vorhandenen Personenstandsregister in den Herkunftsländern bzw. des fehlenden Willens der dortigen Behörden zur Zusammenarbeit nicht feststellen lassen – bekämen aufgrund der „Angehörigen“eigenschaft ebenfalls ein Aufenthaltsrecht. Und wenn beispielsweise ein 17jähriger nach sechs Monaten Aufenthalt eine Stelle als Hilfsarbeiter annimmt, könnte er nach einigen Jahren, wenn das Asylverfahren für ihn negativ endet, nur sehr schwer abgeschoben werden, weil er angeblich so gut „sozial integriert“ ist. Welche demographische Sprengkraft der ausgeweitete Angehörigenbegriff in sich birgt, zeigt das Beispiel Nigerias: Von den schätzungsweise 150 Millionen Einwohnern sind 42 Prozent jünger als 15 Jahre.


Anstieg des Kriminaltourismus

Der zu erwartende Anstieg der Asylanträge, sollte die neue EU-Asylrichtlinie wie geplant in Kraft treten, hätte auch ernsthafte Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit in Österreich. Von Gutmenschen jedweder Couleur unter den Teppich gekehrt wird die Tatsache, dass seit dem Jahr 2000 über 75.000 ermittelte Tatverdächtige Asylanten waren. Überhaupt scheint sich Österreich zu einem wahren Eldorado für kriminelle Ausländer entwickelt zu haben, die sich durch einen Asylantrag ein Aufenthaltsrecht erschleichen. Ermittelten die heimischen Sicherheitsbehörden 2007 10.602 tatverdächtige Asylanten, so waren es in der zehnmal so großen Bundesrepublik Deutschland 34.811. Und der zwölfeinhalb Millionen Einwohner zählende Freistaat Bayern laut Angaben des bayrischen Landeskriminalamtes kam 2007 auf „nur“ 4.735 tatverdächtige Asylanten.

Aufschlussreich ist auch ein Blick in die Statistik für 2008 bezüglich Herkunftsländer und begangener Delikte von Asylwerbern. Die erste Liste führt Russland (vor allem Tschetschenen suchen um Asyl an) mit 1.962 tatverdächtigen Asylanten an, gefolgt von Georgien (1.002) und Nigeria (964). Bei den Delikten wurde im Vorjahr den tatverdächtigen Asylanten unter anderem in 2070 Fällen Diebstahl, in 1070 Fällen gewerbsmäßiger Diebstahl, in 1009 Fällen Körperverletzung und in 616 Fällen gewerbsmäßiger Handel mit Suchtmitteln zur Last gelegt. Kein Wunder, dass Wilfried Kovarnik, Leiter der Wiener Fremdenpolizei, in der „Wiener Zeitung“ vom 5. Februar 2009 klagt: „Wir haben immer mehr Fälle klaren Asylmissbrauches“. Einerseits steige die Zahl jener, die illegal einreisen, hier Verbrechen begehen und erst nach einer Verhaftung einen Asylantrag stellen. Andererseits würde immer mehr verurteilte Kriminelle, die einen negativen Asylbescheid bekommen und abgeschoben werden sollen, „oft schon am Flughafen unter den abenteuerlichsten Begründungen einen neuen Asylantrag stellen, der neuerlich behandelt werden muss und uns die Hände bindet“.

Aber die Sorge von immer mehr Bürgern spielt für die EU keine Rolle. Mit allen Mitteln soll, wie etwa die geplante neue Asylrichtlinie bestätigt, Europa zu einem Kontinent der Massenzuwanderung werden.