ANDREAS MÖLZER
Abgeordneter zum Europaparlament

Kurzinformation: ländlicher Raum, personenbezogene Daten, EU-Dokumente, Geschäftsordnung

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

Die Europäische Union hat zwar Förderungen für ländliche Regionen eingeführt, gleichzeitig aber der Landflucht durch die Maastricht-Vorgaben grenzlosen Liberalisierungseifer und dem damit einhergehenden Abbau der ländlichen Infrastrukturen Vorschub geleistet.

Nach dem Kreisler-Sterben und der Schließung von Polizeistationen und Schulen werden dank EU-verordneter Deregulierung bald auch die Postämter schließen. Die Kommission will nun offenbar weiter Sterbehilfe leisten. Sollten tatsächlich ab 2014 die Förderkriterien unterdurchschnittliche Wirtschaftskraft und Landflucht wegfallen, dann könnte dies vielen benachteiligten Gebieten den Todesstoß versetzen. Das ist meines Erachtens ein Anschlag auf alle Landregionen, den wir nicht durchgehen  lassen sollten. Wir brauchen gleichwertige Lebensbedingungen in der Stadt und auf dem Land, sonst sind in Europa bald nicht mehr nur einzelne Landstriche, sondern ganze Täler verwaist.

Förderkürzungen sind da sicherlich der falsche Weg, wenn wir einen vitalen ländlichen Raum und kleinbürgerliche Strukturen sichern wollen. Der ländliche Raum kann aber nicht allein durch Agrarförderungen am Leben erhalten werden. Das Bauernsterben der letzten Jahre beweist dies mehr als deutlich. Die Förderungen für benachteiligte Gebiete sind nicht zu kürzen, sondern zu erhöhen. Klein-, Mittel- und Biobauern müssen überleben und die Lebensmittelsouveränität sollte unbedingt aufrechterhalten werden. Wenn die EU sich nicht bald davon abbringen lässt, primär die Massentierhaltung und Großgrundbesitzer – wie etwa die britische Queen – zu fördern, dann ist es höchste Zeit für eine Renationalisierung oder eine zumindest teilweise Renationalisierung der Landwirtschaft.


Schutz personenbezogener Daten

Heute wird versucht, Wirtschaftsinteressen auf Biegen und Brechen durchzubringen. Plötzlich soll in einem Rahmengesetz zur Bereitstellung der Telekommunikation ein Feuerwerk an Copyright-Gesetzen Einzug finden. Es reicht, wenn die EU eine Pflicht zur Warnung der Kunden vor Gefahren der Verletzung „geistiger Eigentumsrechte“ einführt, die Sanktionen könnten dann auf nationaler Ebene geregelt werden. Im Nachhinein kann dann jeder dem anderen die Schuld zuweisen. Zudem haben im vorliegenden Bericht große Software-Entwickler versucht, einen Stolperstein für kleinere einzubauen.

Im Internet mag es Rechtsverstöße geben, wie Kinderpornographie, gegen die wir vorgehen müssen, aber es darf nicht dahingehend ausarten, dass im Namen der Wirtschaftsinteressen einiger Groß- und Multikonzerne der Datenschutz geopfert wird. Die ursprüngliche Idee des Telekom-Paketes war durchaus sinnvoll, bei der unüberschaubaren Menge an Änderungsanträgen könnte aber der eine oder andere im kritisierten Sinne gehaltene durchgerutscht sein.

Zugang zu EU-Dokumenten

Da werden in allen Sprachen geführte öffentliche Debatten zum Lissabonner Vertrag budgetiert, aber das Nein zur reformierten EU-Verfassung nicht akzeptiert und Referenden umgangen. Und während auf den EU-eigenen Internetseiten die Bedeutung der Mehrsprachigkeit hochgepriesen wird, findet dies keinen Niedersch lag in der eigenen Gestaltung des Webauftritts. Dieser ist nicht durchgehend in den drei Arbeitssprachen Deutsch, Englisch und Französisch gestaltet, mit denen man einen Großteil der Bevölkerung erreichen könnte. Auch der jeweilige Ratsvorsitz findet dies nicht der Mühe Wert. Nun zerbricht sich die EU den Kopf über Zugang zu ihren Dokumenten, aber will gleichzeitig die EU-Ausschreibungen in den nationalen Zeitungen und damit in allen Muttersprachen streichen.


Überarbeitung der Geschäftsordnung des Parlaments

Gerade die EU, die sich Demokratie, Toleranz und Meinungsfreiheit auf die Fahne heftet, scheint es selbst damit nicht so genau zu nehmen. Ganz gleich, ob beim Selbstbestimmungsrecht der Völker, bei Beitrittskriterien oder bei Lösungsansätzen für Probleme der Gegenwart, es wird mit zweierlei EU-Maß gemessen, je nachdem, was gerade genehm ist.

Und wer nicht den Vorgaben der Political Correctness entspricht, wer dem EU-Establishment nicht genehm ist, wer unliebsame Realitäten in der EU aufzeigt, der wird ausgegrenzt, für den sollen auf einmal andere Regeln gelten. Am Grundsatz „Idem ius omnibus“ – gleiches Recht für alle – darf nicht gerüttelt werden, wenn die EU nicht noch mehr in die politisch korrekte Scheinheiligkeit abgleiten will. Persönliche Animositäten dürfen nicht für quasi „Anlassgesetzgebung“ herangezogen werden.