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Das irische Ja ist wohl in erster Linie auf die Finanzkrise zurückzuführen, und vor einem Jahr wurden ja Banken mit Steuermitteln saniert. Jetzt aber erwarten die Bankiers wieder Rekordgehälter. Die EU wird sicher daran gemessen werden, inwieweit sie der Vernichtung von Steuermilliarden in diesem Bereich Einhalt gebieten kann.
Dank Lissabon-Vertrag werden ja jetzt neue EU-Spitzenpositionen besetzt. Die fachliche Qualifizierung ist dabei offenbar zweitrangig, handelt es sich bei den Kandidaten doch zumeist um in ihren Heimatländern demokratisch gescheiterte Altpolitiker, die abgewählt wurden. Und wer soll jetzt die EU repräsentieren? Der Ratspräsident, der Hohe Vertreter oder doch der Kommissionspräsident? Da erwartet uns Chaos.
Wenn jetzt der Lissabon-Vertrag auch in Tschechien vom Staatspräsidenten Václav Klaus unterschrieben wird, unter der Bedingung, dass er eine Fußnote erhält, wonach die Beneš-Dekrete in Kraft bleiben, Dekrete die völker- und menschenrechtswidrig sind, dann gäbe es zweierlei Grundrechte: für Deutsche, für Sudetendeutsche und für die anderen. Das darf nicht sein!
Was wurde nicht alles mit dem Vertrag von Lissabon versprochen: Reaktionsfähiger sollte die EU werden und demokratischer, das Europäische Parlament hätte mehr Mitspracherechte und die Bürger ihre EU-Volksbegehren. Tatsächlich aber wurden Mitgliedstaaten mit dem drohenden Kommissar-Entzug unter Druck gesetzt. Nun könnte die EU guten Willen zeigen und endlich das Volk zum Türkei-Beitritt befragen. Aber Referenden scheinen nur dazu da zu sein, ignoriert zu werden.
Rätselhaft ist auch, inwieweit die EU reaktionsfähiger sein soll, wenn im Vertragswerk die Zuständigkeiten der neu geschaffenen Jobs nur angerissen werden. Hier sind Konflikte ebenso vorprogrammiert wie beim neu zu schaffenden Auswärtigem Dienst – mit ungeklärtem Zugriffsrecht. Wir haben bereits einen immer teurer werdenden außerordentlichen Haushalt mit einem immer dichter werdenden Netz diverser EU-Agenturen, der unweigerlich Doppelarbeit und Kompetenzüberschneidungen mit sich bringen muss.
Es gilt also, die Balance zu wahren, damit durch das neue System einerseits keine Doppelgleisigkeiten entstehen, sondern Synergieeffekte genutzt werden können, andererseits die parlamentarische Kontrolle nicht umgangen werden kann und die Mitgliedsstaaten nicht ausgebremst werden sowie nationale Kompetenzen unbeschnitten bleiben. Bei all dem muss der neue Apparat auch die nötigen Kompetenzen haben, um seine Aufgaben erledigen und effizient mit Europas strategischen Partnern zusammenarbeiten zu können.
Bekanntlich sind in mittlerweile 28 Ländern, davon immerhin 25 EU-Länder, die Kontrollen des Personenverkehrs an den gemeinsamen Grenzen weggefallen. Ein solches Maß an Freizügigkeit setzt freilich eine weitgehende Vertrauensbasis zwischen den betroffenen Staaten voraus. Es ist unbedingt erforderlich, dass der freie Personenverkehr durch wirksame Begleitmaßnahmen nachhaltig geregelt wird. Von zentraler Bedeutung wäre in diesem Zusammenhang die Effizienz der Überwachung und Kontrollen an den Außengrenzen, die bekanntlich durch das Schengener Informationssystem sowie durch die Einführung harmonisierter Einreisevoraussetzungen für Drittländer nach einem einheitlichen Standard erfolgen sollen. Davon sind wir aber noch meilenweit entfernt. Die Einhaltung der Begleitmechanismen ist damit für die Sicherheit der EU-Bürger ein wesentlicher Faktor.
Österreich ist aufgrund seiner geografischen Nähe zu den osteuropäischen Staaten besonders betroffen. Man denke in diesem Zusammenhang an die jüngsten Vorkommnisse bei der Beschlagnahme eines Kühltransporters, in dem sich 64 illegale kurdische Einwanderer befanden, die von der Türkei über Ungarn und Österreich nach Deutschland hätten geschleust werden sollen. Der Fall zeigt auf, wie wichtig es ist, sich auf eine ordnungsgemäße und effektive Überwachung der Außengrenzen verlassen zu können, aber auch, wie wenig das der Fall ist!
Auch im Inneren haben wir in vielen Gegenden Europas mit einer gestiegenen Kriminalität zu kämpfen. Diese ist immer öfter auf ein organisiertes grenzüberschreitendes Bandenwesen zurückzuführen. Insofern wäre es durchaus zu überlegen, temporär auch die Kontrollen an den Binnengrenzen wieder aufzunehmen. Im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft 2008 hat sich das bekanntlich als sehr wirksam erwiesen.
Die Abstimmungen über die Entschließungsanträge zur Informationsfreiheit in Italien beruhen auf einer Debatte, die an politischer Einseitigkeit kaum zu überbieten ist. Die Vereinigte Linke hat zum Angriff und zur Abrechnung mit Berlusconi geblasen. Dabei wird die zugegebenermaßen hohe Medienkonzentration in Italien zu einer Bedrohung von Meinungsfreiheit und Demokratie hochstilisiert. Alles was nicht links ist, muss demnach offenbar bekämpft werden.
Im Gemeinsamen Entschließungsantrag der Grünen, Sozialdemokraten, Kommunisten und Liberalen wird darüber hinaus auch eine Kompetenz der EU zur Überwachung der Medienvielfalt, wie man das geschönt nennt, gefordert. Dies ist abzulehnen, da die Kompetenz hier ausschließlich bei den Mitgliedstaaten liegt. Gerade weil die Medien- und Meinungsfreiheit eines der höchsten Güter in der Demokratie sind, die es zu verteidigen gilt, darf es keine parteipolitischen Einmischungsversuche geben.
Fliegt ein nicht tierschutzgerechter Transport auf, dann müssen nach geltendem Recht die Behörden derzeit nach einer „Abnahme“ aus Gründen des Tierschutzes z. B. ungeimpfte Jungtiere, die viel zu früh von ihren Müttern getrennt wurden, nach dem Abstellen des Missstandes dem Eigentümer wieder aushändigen. In der Praxis wird dieser Umstand natürlich schamlos ausgenutzt.
Die vorliegende Kodifizierung wäre ein guter Anlass, die EU-Transport-Verordnung entsprechend zu ändern, so dass Welpen bei nicht tierschutzgerechtem Transport dauerhaft abgenommen werden können und diese Hintertür geschlossen wird. Leider hat man diese Gelegenheit ungenützt verstreichen lassen.
Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und zahlreichen kleinen Inselstaaten wie Mauritius oder Barbados sehen eine Befreiung von der Visumspflicht vor, wenn die Bürger der Vertragsparteien innerhalb eines Sechs-Monats-Zeitraums für maximal drei Monate in das Hoheitsgebiet der jeweilig anderen Vertragspartei reisen.
Eine Beibehaltung der Visumspflicht würde zweifellos eine Hürde für Kriminelle darstellen und die unerwünschte Einwanderung somit stark reduzieren. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass Personen, die sich aufgrund dieser Befreiungen drei Monate lang in der EU aufhalten, zahlreiche Kontakte knüpfen und diese möglicherweise zum Abtauchen in die Illegalität nutzen. Ein Anstieg der illegalen Kriminalität muss aber unter allen Umständen vermieden werden.