ANDREAS MÖLZER
Abgeordneter zum Europaparlament

Kurzinfo: Klima, Datenschutz, Erweiterung, Lissabon

Europäischer Rat

Energiehungrige Schwellenländer und Energie verschwendende Industrieländer waren nicht einmal willens, das Kyoto-Protokoll umzusetzen. Ob sich jetzt also mit der Kopenhagener Konferenz etwas ändern wird, ist fraglich. Fraglich ist auch der Sinn des Zertifikatehandels, wenn zwar dort Millionen hineingesteckt werden, aber die wahren Alternativen, wie erneuerbare Energien, mit Peanuts abgespeist werden. Und schon gar nicht darf es dazu führen, dass Atomkraftwerke als Kyoto-freundliche Alternative gefördert werden.

Das zweite dringend anstehende Krisenthema, nämlich der Subventionswettlauf rund um den schwankenden Autohersteller Opel, ist nicht weniger brisant. Vorboten wie etwa Auftragsrückgänge wurden wohl nicht ernst genug genommen, und die EU hat am Niedergang der einst blühenden Branche mit einer Flut von Vorschriften wahrscheinlich selbst mitgewirkt. Daraus müssen wir die Lehre ziehen, künftig planbare, vorhersehbare Rahmenbedingungen für alle Branchen zu schaffen, und bevor nicht ausgereifte Konzepte vorliegen, ist es unverantwortlich, europäische Steuermilliarden zuzuschießen. Da muss zumindest dafür Sorge getragen werden, dass diese nicht nach Amerika abfließen, und es müssen Rückzahlungsregeln fixiert werden.

Nicht zuletzt könnte beim anstehenden Treffen auch der Grundpfeiler für die Finalisierung des „gläsernen“ europäischen Bürgers gelegt werden. Denn mit dem Stockholmer Programm erhalten die Menschen nicht mehr Rechte, sondern weniger, denn über die Verwendung der Daten haben sie keinerlei Kontrolle. Von einem Ende der Passagierüberwachung ist keine Rede, der Streitpunkt Datenschutz ist noch immer ungeklärt, und wenn wir schon ein europäisches Asylsystem einführen, dann nach den strengsten Maßstäben, etwa den dänischen.

Zwar stehen wir mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon in einer neuen historischen Phase der europäischen Integration. Es ist aber so, dass die Menschen, die Bürger quer durch Europa, nicht nur immer in Jubelstimmung sind, wenn sie daran denken. Viele Menschen fürchten nämlich auch, dass sich der Zentralismus in Europa mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon verstärken könnte.

Viele fürchten, dass die kleinen EU-Mitgliedstaaten – wie etwa auch Österreich – geringeres Gewicht haben werden, weil die großen durch die neuen Abstimmungsmodalitäten alles bestimmen könnten. Die Menschen haben auch das Gefühl, dass bei der Auswahl der Besetzung der beiden Spitzenpositionen der Union der schwächste und kleinste gemeinsame Nenner gewählt wurde. Das sagt nichts gegen die persönliche Qualität von Herrn Van Rompuy und von Frau Ashton. Aber es war doch ein Verfahren, wo die Menschen gesehen haben, dass hier keine demokratische Auswahl stattgefunden hat. Wenn wir die Union also in eine fruchtbare Zukunft führen wollen, dann müssen wir gerade in diesem Parlament darauf drängen, dass Demokratie geübt wird, auch bei der Auswahl der Besetzung der Spitzenpositionen.


Datenschutz – Europol-Informationen

Wenn jüngst erst wieder aufgrund der Aktivitäten von Europol Schlepperorganisationen zum Einschleusen illegaler Migranten zerschlagen werden konnten, dann ist das erfreulich. Ebenso begrüßenswert ist auch, wenn Europol künftig bei allen schwerwiegenden Formen der internationalen Kriminalität aktiv werden kann. Natürlich ist es prinzipiell eine gute Sache, wenn es zu einer Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden bei der Verbrechensbekämpfung kommt.

Die Frage des Datenschutzes aber ist beim geplanten unbeschränkten Zugriff aller Behörden überhaupt nicht geregelt. Da werden wir mit dem Versprechen eines Datenschutzbeauftragten abgespeist, von dem nicht einmal klar ist, welche Prüfungsrechte er überhaupt hat. Schon die nationalen Datenschutzbeauftragten stoßen ja allzu rasch an ihre Grenzen, haben kaum Eingriffsmöglichkeiten und können wenig ändern. Das wird dann wahrscheinlich auch auf EU-Ebene nicht wesentlich anders sein.

Überhaupt wurden im Namen der Terrorbekämpfung im vergangenen Jahrzehnt die Bürger- und Freiheitsrechte immer mehr beschnitten. Wenn die Justiz- und Innenminister gerade jetzt, bevor der Vertrag von Lissabon dem Europäischen Parlament diesbezügliche Mitspracherechte einräumt, das Abkommen über Finanztransaktionen durchziehen wollen, und zwar rasch durchziehen wollen, dann wohl nur deshalb, weil sie wissen, dass es massive Datenschutzbedenken gibt, und weil sie wissen, dass sie beim SWIFT-Abkommen nicht ungeschoren davonkommen können. Denn wenn nicht einmal den nationalen Sicherheitsbehörden per Verfassung dieses Recht eingeräumt wird, warum sollte es dann Europol und über die EU-Hintertür vor allem den USA schrankenlos eingeräumt werden? Diesem Anschlag auf den Datenschutz sollten wir einen Riegel vorschieben.


Europäisches Volksgruppenrecht

Jeder siebte Europäer ist Angehöriger einer ethnischen Minderheit. Dennoch fristet der Schutz autochthoner Minderheiten in Europa ein Schattendasein. Während Brüssel nicht müde wird, alle möglichen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten an sich zu ziehen, erklärt die Kommission Minderheitenkonflikte unter Berufung auf die Nichteinmischung in innere Angelegenheiten zur Angelegenheit der betroffenen Staaten. In Europa gibt es kein einheitliches Vorgehen, völkerrechtliche Regelungen werden in den verschiedenen Staaten sehr unterschiedlich angewendet.

Frankreich beispielsweise kennt keine ethnischen Minderheiten, und in Slowenien gibt es nach wie vor die völkerrechtswidrigen AVNOJ-Beschlüsse. In Österreich hingegen gibt es eine slowenische Minderheit, die alle Entfaltungsmöglichkeiten hat. Diese starken Diskrepanzen zeigen die Notwendigkeit eines europäischen Volksgruppenrechts auf. Will Europa seine historisch gewachsene ethnische Vielfalt bewahren, dann ist die Ausarbeitung eines völkerrechtlich verbindlichen europäischen Volksgruppenrechts für autochthone Minderheiten unumgänglich. Die EU könnte auf diese Art beweisen, dass für sie die Wahrung der nationalen Vielfalt in Europa mehr ist als nur ein Lippenbekenntnis


Erweiterungsstrategie 2009 (Balkan, Island und Türkei)

Hinsichtlich der Erweiterungsstrategie bedarf es einer differenzierten Vorgehensweise: Während nämlich Island etwa ein europäisches und EU-reifes Land ist, sind die Balkan-Staaten mit Ausnahme von Kroatien noch weit davon entfernt. Unerledigte Probleme sind nach einem Beitritt nur schwer zu bewältigen und hinken jahrelang nach. Deshalb darf im Falle der Balkanstaaten nicht der geringste Zweifel an deren Beitrittsreife bestehen, und auch das Lohn- und Sozialniveau muss dem europäischen Durchschnitt entsprechen. Seit Jahren sind die Türkei-Fortschrittsberichte eine einzige Mängelliste – beim TÜV wäre man damit schon längst durchgerasselt.

Und tatsächlich ist dieses Land nun mal weder geografisch noch geistig-kulturell ein Teil Europas. Das zeigt sich in der konsequenten Missachtung der Menschenrechte und der Meinungsfreiheit, von welcher auch der Kurdenplan nicht ablenken kann, ebenso deutlich wie in der Zypern-Frage. Aber vielleicht will die EU ja auch von ihren Menschenrecht-Standards abweichen – anders lässt sich der Kniefall zu den Beneš-Dekreten nicht erklären. Die Türkei betrachtet sich als Vormacht der Turkvölker, die Probleme der EU würden daher mit einem türkischen Beitritt nur größer, wie allein schon das bisherige Agieren immer wieder deutlich gemacht hat. Positive Aspekte wie eine Besserung der Energie-Versorgungssicherheit lassen sich auch mit einer privilegierten Partnerschaft erzielen. Es wird höchste Zeit für ehrliche, klare Worte


Internationaler Eisenbahnverkehr

Gerade beim Schienengüterverkehr und beim Fernverkehr hat sich in den letzten Jahren einiges zum Besseren geändert. Dabei darf aber nicht der Fahrgast ins Hintertreffen geraten. Entschädigungsregelungen bei Verspätungen im internationalen Bahnverkehr reichen nicht. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass im Eifer der Globalisierung der Regionalverkehr nicht gänzlich abgedreht und ganze Regionen abgeschnitten werden.

Ebenso wenig darf der bisherige Privatisierungswahn zu Sicherheitsmängeln und massiven Verspätungen à la England führen. Nicht nur aus umwelttechnischen Überlegungen ist es wichtig, Hindernisse und technische Schwierigkeiten beim grenzüberschreitenden Bahnverkehr zu beseitigen.


„Made in“ - Ursprungskennzeichen

Die Einführung der Ursprungskennzeichnung durch die Europäische Union ist sehr zu begrüßen. Von nun an muss bei bestimmten aus Drittstaaten in die EU eingeführten Produkten das Ursprungsland angegeben werden. Die Kennzeichnung hat insbesondere den Zweck, dass sich die EU-Verbraucher ohne Einschränkung über das Herkunftsland der Waren, die sie kaufen, informieren können und auf diese Weise auch die Waren mit den das jeweilige Land betreffenden Sozial-, Umwelt- und Sicherheitsstandards in Verbindung bringen können. Dies stellt auch einen ersten Schritt im Kampf gegen die oftmals unter Ausbeutung der Arbeitskräfte hergestellten Waren aus Fernost dar, die mit Dumpingpreisen auf die europäischen Märkte geworfen werden.


Vertrag von Lissabon - Anpassung der Geschäftsordnung

Vom viel bejubelten Mehr an Demokratie und von Mitspracherechten für die Parlamente durch den Vertrag von Lissabon ist wenig zu spüren. Es entstehen lediglich ein paar neue Verfahren, wobei jenes zur Überprüfung der Einhaltung der Grundrechte keinesfalls zur zwangsweisen Durchsetzung von political correctness oder im Anti-Diskriminierungswahn missbraucht werden darf.

Der Demokratiemangel in der EU bleibt auch nach dem Lissabonner Vertrag bestehen, daran ändert es wenig, wenn das Europäische Parlament aus einem Pool von in Wahlen gescheiterten Politikern den Präsidenten der Kommission wählen darf. Dass das Stockholmer Programm so rasch durchgepeitscht werden soll, damit wir die Datenschutz-Bedenken nicht aufs Trapez bringen können, zeigt, wie es mit der Mitsprache tatsächlich steht. Die durch den Lissabon-Vertrag anstehenden GO-Änderungen bringen in der Realität kaum mehr Transparenz oder Mitspracherecht.