ANDREAS MÖLZER
Fraktionsloses Mitglied des Europäischen Parlaments

Kurzinfo: Marktmanipulation, EU-Recht, Zentralafrika, Ukraine, Fluggastrechte, Genitalverstümmelungen


Insider-Geschäfte und Marktmanipulation

Wir wissen, dass im Bereich der Wirtschaftskriminalität der Anlagebetrug noch immer eines der schwerwiegendsten Delikte ist. Wie leicht Marktmanipulation fällt, sehen wir daran, dass es eine Vielzahl an kursierenden Börsenbriefen und Aktienratgebern gibt. Ebenso bedenklich sind sogenannte Finanzoptimierer, die unter dem Vorwand, beispielsweise Versicherungen auf ihr Sparpotenzial zu checken, ins Haus kommen und dann massiv hauseigene Produkte bewerben. Auch die Phoenix-Pleite oder die Geldvernichtung durch die sogenannte Göttinger Gruppe führen das Versagen der öffentlichen Aufsicht bei betrügerischen Schneeballsystemen vor Augen.

Wenn man bedenkt, dass der New Yorker Generalstaatsanwalt erst kürzlich den vorzeitigen Verkauf von Informationen an Hochfrequenzhändler durch die Nachrichtenagentur Reuters gestoppt hat, wird klar, wie schwer es fällt, gegen sämtliche Formen der Marktmanipulation und des illegalen Insiderhandels vorzugehen.

Wir brauchen also einerseits klare Regelungen, die umfassend kontrolliert werden müssen, und wir müssen diese ständig verbessern. Ebenso gilt es, gegen potenzielle Manipulation von Währungs- und Rohstoffkursen durch Großbanken rigoros vorzugehen.


Anwendung des EU-Rechts (2011)

Theoretisch haben wir bekanntlich das Subsidiaritätsprinzip, das ja verhindern soll, dass sich die Union immer und überall für zuständig erklärt. Im Lauf der letzten Jahre allerdings erleben wir über diverse Hintertüren eine massive Kompetenzverlagerung nach Brüssel. Wenn wir etwa nach England schauen, dort rumort es ja gewaltig hinsichtlich der Anwendung von EU-Recht und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Kritiker sind berechtigt der Ansicht, dass sich das Land nie damit einverstanden erklärt hat, dass für die Gesellschafts- und Staatsordnung wichtige Entscheidungen von nicht rechenschaftspflichtigen internationalen Gerichten getroffen werden.

Und wenn etwa der Europäische Gerichtshof das letzte Wort in Grundrechtsfragen hat und der EuGH bislang immer als Instrument aufgetreten ist, um Brüssel weitere Kompetenzen zuzuschanzen, dann ist dies auch eine Form der Machination zur Kompetenzverlagerung. Von offenem Vertragsbruch etwa im Zusammenhang mit den diversen Eurorettungsschirmen und mit der Entwicklung der EU hin zu einer Schuldenunion ganz zu schweigen. Es ist also höchste Zeit, dass wir in der Union endlich klarstellen, dass unter dem Mantel von Freizügigkeit und Solidarität nicht alles erlaubt sein kann!


Europas Rolle in der Zentralafrikanischen Republik

Auch wenn immer wieder die Rede von religiösen Auseinandersetzungen ist, im Hintergrund stehen bei den anhaltenden Kämpfen in Zentralafrika doch allzu oft Stammesfehden. Das verdeutlichen ja auch die Übergriffe seitens der Angehörigen der christlichen Anti-Balaka-Milizen, die sie trotz der Friedensaufrufe ihrer Führung verübten. Vom wirklichen Ausmaß der Anarchie scheint die französische Militärmission verständlicherweise überfordert zu sein. Mit der Entwaffnung der muslimischen Séléka-Rebellen hat sie diese auch der Rache der christlichen Milizen ausgeliefert, was vielleicht auch nicht sonderlich klug ist.

Wenn die 1600 Soldaten der französischen Militärmission es kaum schaffen, auch nur die Hauptstadt halbwegs zu halten, würden die paar Hundert europäischen Soldaten wahrscheinlich erst recht nichts bewirken. Vielleicht sollte sich die Union aus diesem Konflikt wirklich heraushalten. Schließlich sind in der Zentralafrikanischen Republik ja keine wirklichen europäischen Interessen erkennbar. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten dort nicht entsprechend viele Ressourcen vergeuden.


Lage in der Ukraine

Die Zustände in der Ukraine endgültig mit dem Mythos auf, dass die Aussicht auf einen EU-Beitritt zwangsläufig mit Wohlstand und Frieden bzw. mit dem Anwachsen desselben einhergehen muss. In seiner Amtszeit hat Janukowytsch bekanntlich ungeniert Macht auf das Präsidentenamt verlagert, während er gleichzeitig vorgab, die Ukraine auf pro-europäischen Kurs zu bringen.

Natürlich wäre eine baldige Wiedereinsetzung der Verfassung von 2004 und darauffolgende Neuwahlen ein guter Ausweg, solange es dabei nicht zu einer Art Bieterwettbewerb mit Russland kommt und wir nicht übersehen, dass die ukrainischen Oligarchen das Gros der Abgeordneten gewissermaßen in der Tasche haben. Und wir tun gut daran, den Einfluss Putins nicht zu unterschätzen, nachdem dieser die große Nähe der Ukraine zu Russland betont hat und massiv Druck ausgeübt hat. Wahrscheinlich wird ein Sieg der pro-europäischen Opposition gegen Janukowytsch dann als Niederlage Putins interpretiert. Auf jeden Fall müssen wir verhindern, dass die Ukraine in Chaos und Anarchie versinkt!


Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste

Die Zeiten, in denen sich Flugpassagiere von Billigfluggesellschaften alles gefallen lassen, sind eindeutig vorbei. Das zeigen Beispiele wie der Ryanair-Aufstand in London, ebenso wie der Toulouse-Protest gegen einen Zwischenlandungs-Marathon. Um eine derartige Eskalation zu verhindern ist es umso wichtiger, dass die Fluggastrechte gestärkt sind und auch Regeln für den Fall eines Festsitzens im Flugzeug bestehen.

Auf Beschwerden reagieren manche Fluggesellschaften mit der Ignorier- oder Verzögerungstaktik. Oder es wird versucht, einer Zahlungspflicht mit dem Hinweis auf außergewöhnliche Umstände zu umgehen, obgleich ein reiner technischer Defekt vorlag.

Dass Passagiere von Billiglinien tagelang auf abgelegenen Regionalflughäfen festsitzen, weil ihnen keine Alternativen bei abgesagten Flügen angeboten würden, soll mit der Stärkung der Fluggastrechte der Vergangenheit angehören. Die überarbeiteten Regelungen sorgen hoffentlich für mehr Klarheit. Begrüßenswert sind jedenfalls auch verbesserte Beschwerdeverfahren und Durchsetzungsmaßnahmen.

Ungeklärt ist noch der Insolvenzschutz. Schließlich sitzen jedes Jahr sitzen Tausende von individual reisenden Fluggästen im Ausland fest, weil ihre Fluggesellschaft insolvent gegangen ist. Eine Pleiteschutzversicherung, wie sie bei Pauschalreisen längst Pflicht für Veranstalter ist, haben die Fluggesellschaften bisher erfolgreich verhindert. Die EU muss auch hier aktiv werden.


Genitalverstümmelungen bei Frauen und Mädchen

Mit der massenhaften Zuwanderung aus dem außereuropäischen Bereich haben wir natürlich auch Probleme wie Ehrenmorde oder Genitalverstümmelung mit importiert. Obgleich Genitalverstümmelungen seit mehr als 20 Jahren als Menschenrechtsverletzung gelten, konnten bis dato in den Ländern, in denen diese vorwiegend praktiziert werden, kaum Fortschritte erzielt werden. Eine Sensibilisierung der Angehörigen von Gesundheitsberufen, Beratungsstellen, entsprechende Ausbildung in den Bereichen Medizin, Polizei und Justiz ist sicher hilfreich.

Klar ist indessen auch, dass viele Migrantinnen während eines Besuchs in ihren jeweiligen Heimatländern beschnitten werden. Bis heute jedoch können Täter bei uns nicht vor Gericht gestellt werden, wenn die Tat in einem Land begangen wurde, in dem Genitalverstümmelung keine Straftat darstellt.

Es ist wahrlich eine Schande, dass, obgleich die Opferzahl in Europa auf 500 000 geschätzt wird, es in diesem Zusammenhang bis dato nur eine Handvoll von Strafverfahren gegeben hat. Das muss dringend geändert werden.

 

 

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